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Beschlusstext ( Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (
Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. 

Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen.

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. ) Beschlusstext (
Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. 

Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen.

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 28. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 15.06.2004. Sitzungsbeginn: TOP 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr Betreff 11.1. Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Mitteilung: Es ist beabsichtigt, Kajaktouren auf der Erft zu etablieren und so die Erft und Umgebungsflächen einer touristischen aber auch sportlichen Nutzung zuzuführen. Die Gesamtroutenplanung ist vorgesehen von Neuss über Grevenbroich, Bedburg und Bergheim bis hin zu Quadrath-Ichendorf. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist von den Organisatoren bzw. Initiatoren im Bereich der Schleusenanlage an der Pappelallee beabsichtigt, im Bereich der Anlandefläche einen Gerätecontainer in den Abmessungen von 2,50 x 3,00 m zu errichten (Paddel, Schwimmwesten etc.). Die Boote selbst verbleiben im Freien. Zur Sicherung erfolgt eine Einfriedung mit einem Bauzaun. Als Standort ist eine Grünfläche in unmittelbarer Nähe zum Bebauungsplan Nr. 6a/Bedburg vorgesehen (siehe Anlage 1). Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Fläche nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu verpachten. Darüber hinaus ist weiterhin beabsichtigt, saisonal begrenzt einen naturbelassenen Campingplatz (vgl. offene Zeltstadt) auf den Wiesenflächen unterhalb der Wehranlage einzurichten (Anlage 2). Die Infrastruktur soll zunächst durch mobile Einrichtungen (WC, Duschen etc.) sichergestellt werden. Vorab ist jedoch auch hier die Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises erforderlich. Herr Dr. Kippels erklärt, dass die geplante Maßnahme grundsätzlich begrüßt wird. Langfristig könnte man sich vorstellen, am Standort eine Grillhütte zu installieren, verantwortlich hierfür ist jedoch ein verantwortlicher Veranstalter. Herr Horn führt aus, dass seiner Ansicht nach der Standort für Boote und den Container nicht passen und daher ein anderer Standort gefunden werden sollte. Er schlägt den Standort im Eckbereich der Pappelallee vor. Fachbereichsleiter Ackermann führt aus, dass dieser Standort aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung nicht gewählt wurde, dies aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung. Dipl. Ing. Klütsch klärt daraufhin nochmals den Standort des Containers auf. Herr Horn fragt nach, ob der Standort für den Campingplatz zeitlich begrenzt sei. Fachbereichsleiter Ackermann führt aus, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt und der Abbau der gesamten Anlage im Anschluss der Nutzung erfolgen muss. Herr Druch gibt zu Bedenken, dass der Standort der Stellfläche sehr nah vor der Schleuse ist. Der Radverkehr sollte nicht gestört werden und er schlägt daher einen Standort an der anderen Seite vor. Fachbereichsleiter Ackermann erklärt, dass ein stärkerer Eingriff in die Landschaft im Hinblick auf die Vorstellungen der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises nicht gewünscht war. Grundsätzlich jedoch wurde im Ausschuss für Planen und Bauen Einvernehmen darüber erzielt, dass man seitens der Stadt Bedburg dem Vorhaben nicht entgegenstehen sollte. Abstimmungsergebnis: