Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 28. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen
am Dienstag, den 15.06.2004.
Sitzungsbeginn:
TOP
17:30 Uhr
Sitzungsende:
18:50 Uhr
Betreff
11.1.
Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur
Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung
der Nachfrage von Heimplätzen beantragt.
Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in
die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen
der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die
Aufsichtsbehörden erforderlich.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt
für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes
im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der
Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem
Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1
des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu
erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die
Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Mitteilung:
Es ist beabsichtigt, Kajaktouren auf der Erft zu etablieren und so die Erft und
Umgebungsflächen einer touristischen aber auch sportlichen Nutzung zuzuführen.
Die Gesamtroutenplanung ist vorgesehen von Neuss über Grevenbroich, Bedburg und
Bergheim bis hin zu Quadrath-Ichendorf.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist von den Organisatoren bzw.
Initiatoren im Bereich der Schleusenanlage an der Pappelallee beabsichtigt, im Bereich
der Anlandefläche einen Gerätecontainer in den Abmessungen von 2,50 x 3,00 m zu
errichten (Paddel, Schwimmwesten etc.). Die Boote selbst verbleiben im Freien. Zur
Sicherung erfolgt eine Einfriedung mit einem Bauzaun.
Als Standort ist eine Grünfläche in unmittelbarer Nähe zum Bebauungsplan Nr.
6a/Bedburg vorgesehen (siehe Anlage 1).
Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Fläche nach Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zur Verfügung zu stellen und diese
entsprechend zu verpachten.
Darüber hinaus ist weiterhin beabsichtigt, saisonal begrenzt einen naturbelassenen
Campingplatz (vgl. offene Zeltstadt) auf den Wiesenflächen unterhalb der Wehranlage
einzurichten (Anlage 2). Die Infrastruktur soll zunächst durch mobile Einrichtungen (WC,
Duschen etc.) sichergestellt werden. Vorab ist jedoch auch hier die Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises erforderlich.
Herr Dr. Kippels erklärt, dass die geplante Maßnahme grundsätzlich begrüßt wird.
Langfristig könnte man sich vorstellen, am Standort eine Grillhütte zu installieren,
verantwortlich hierfür ist jedoch ein verantwortlicher Veranstalter.
Herr Horn führt aus, dass seiner Ansicht nach der Standort für Boote und den Container
nicht passen und daher ein anderer Standort gefunden werden sollte. Er schlägt den
Standort im Eckbereich der Pappelallee vor.
Fachbereichsleiter Ackermann führt aus, dass dieser Standort aufgrund der Nähe zur
Wohnbebauung nicht gewählt wurde, dies aufgrund von Beschwerden aus der
Bevölkerung. Dipl. Ing. Klütsch klärt daraufhin nochmals den Standort des Containers
auf.
Herr Horn fragt nach, ob der Standort für den Campingplatz zeitlich begrenzt sei.
Fachbereichsleiter Ackermann führt aus, dass es sich um eine zeitlich begrenzte
Maßnahme handelt und der Abbau der gesamten Anlage im Anschluss der Nutzung
erfolgen muss.
Herr Druch gibt zu Bedenken, dass der Standort der Stellfläche sehr nah vor der
Schleuse ist. Der Radverkehr sollte nicht gestört werden und er schlägt daher einen
Standort an der anderen Seite vor.
Fachbereichsleiter Ackermann erklärt, dass ein stärkerer Eingriff in die Landschaft im
Hinblick auf die Vorstellungen der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises
nicht gewünscht war.
Grundsätzlich jedoch wurde im Ausschuss für Planen und Bauen Einvernehmen darüber
erzielt, dass man seitens der Stadt Bedburg dem Vorhaben nicht entgegenstehen sollte.
Abstimmungsergebnis: