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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg - Anbindung der L 361n an die Rupperburg- Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen Empfehlung für den Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
- Anbindung der L 361n an die Rupperburg-
Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Auslegungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
- Anbindung der L 361n an die Rupperburg-
Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 28. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 15.06.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 5. Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg - Anbindung der L 361n an die RupperburgVorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen Empfehlung für den Auslegungsbeschluss Dipl. Ing. Klütsch führt zu den eingegangenen Stellungnahmen aus, dass der Flächennutzungsplan bzw. die Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg mit dem Stand aus dem Jahre 1978 nicht mehr mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen. Dies resultiert im Wesentlichen aus den umgesetzten Rekultivierungsplanungen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg an die tatsächlichen Gegebenheiten wäre daher angezeigt. Herr Horn erklärt, dass sich die im Plangebiet liegende Pferdewiese in Privateigentum befindet. Der Fahrradweg sollte sicherheitstechnisch berücksichtigt werden. Der Querungspunkt sollte in den Kreuzungspunkt verlegt werden. Im Rahmen der konkreten Objektplanung sollte eine Lösung gefunden werden. Herr Dr. Kippels führt aus , dass nunmehr zunächst Planungssicherheit erforderlich ist, um die Maßnahmen weiterzuführen. Die Bedenken der Bezirksregierung Köln sollten daher zurückgewiesen und der Aufstellungsbeschluss für eine Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg vorgetragenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg zu fassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)