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Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks des Hessenweges in Wesseling-Keldenich als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks des Hessenweges in Wesseling-Keldenich als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 12.04.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Rates vom Mittwoch, den 03.03.2010 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Widmung eines Teilstücks des Hessenweges in Wesseling-Keldenich als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 7/2010 Das in dem der Vorlage 7/2010 als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellte Teilstück aus dem Flurstück 691 (Gemarkung Keldenich Flur 11) wird als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)