Daten
Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 12.04.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Rates
vom Mittwoch, den 03.03.2010 um 18:05 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Hessenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus
Flurstück 691
Vorlagennummer: 9/2010
Die Straßen- und Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691
(Gemeindestraße), die in dem der Vorlage 9/2010 als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt
ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine Verkehrsbedeutung mehr, da die Erreichbarkeit der beiden hieran
angrenzenden Garagen nach künftigem Erwerb der einzuziehenden Fläche durch die Eigentümer dieser
Garagengrundstücke (Gemarkung Keldenich Flur 11 Flurstücke 696 und 695) gewährleistet bleibt.
Die vorbezeichnete Straßen- und Wegefläche soll gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen werden.
Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsabsicht mit dem Hinweis öffentlich bekanntzumachen, dass
gegen die beabsichtigte Einziehung innerhalb von drei Monaten Einwendungen erhoben werden können.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)