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Beschlusstext (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Hessenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Hessenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 12.04.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Rates vom Mittwoch, den 03.03.2010 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Hessenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691 Vorlagennummer: 9/2010 Die Straßen- und Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691 (Gemeindestraße), die in dem der Vorlage 9/2010 als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine Verkehrsbedeutung mehr, da die Erreichbarkeit der beiden hieran angrenzenden Garagen nach künftigem Erwerb der einzuziehenden Fläche durch die Eigentümer dieser Garagengrundstücke (Gemarkung Keldenich Flur 11 Flurstücke 696 und 695) gewährleistet bleibt. Die vorbezeichnete Straßen- und Wegefläche soll gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen werden. Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsabsicht mit dem Hinweis öffentlich bekanntzumachen, dass gegen die beabsichtigte Einziehung innerhalb von drei Monaten Einwendungen erhoben werden können. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)