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Beschlusstext (6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
66 kB
Datum
07.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlusstext (6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlusstext (6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 11.01.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 1. Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom Donnerstag, den 07.01.2010 um 18:05 Uhr im West-Devon-Room, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 4. 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 4.1. 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 Drucksache 209/2009 Vorlagennummer: 209/2009 1. Ergänzung Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 380), in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30. Oktober 2007 (GV NRW S. 462) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ________ folgende 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) beschlossen: Artikel 1 1. In § 3 Absatz 3 wird nach Satz 1 folgender Satz angefügt: „Wird zusätzlich zu einem Angebot in einer Kindertageseinrichtung eine ergänzende Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeit (im Rahmen der sog. Randzeitenbetreuung) in Anspruch genommen, wird hierfür ein zusätzlicher Beitrag erhoben, und zwar gemäß der Beitragsstaffel für die Kindertagespflege bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 15 Stunden.“ 2. Die Anlage zu § 4 Absatz 1 der Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird wie folgt gefasst: Beitragstabellen (Anlage zu § 4 Absatz 1) Tabelle 1: Jahreseinkommen bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € Tabelle 2: Jahreseinkommen bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen Kinder ab 2 Jahren *) Monatlicher Elternbeitrag für die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von bis zu 25 35 45 Stunden 0€ 0€ 0€ 25 € 30 € 42 € 44 € 51 € 71 € 72 € 82 € 116 € 114 € 130 € 170 € 150 € 173 € 210 € 186 € 216 € 250 € Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen Kinder unter 2 Jahren *) Monatlicher Elternbeitrag für die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von bis zu 25 35 45 Stunden 0€ 0€ 0€ 50 € 60 € 84 € 88 € 102 € 142 € 144 € 164 € 232 € 228 € 260 € 340 € 300 € 346 € 420 € 372 € 432 € 500 € *) Maßgeblich ist das Alter des Kindes am Stichtag 1.11. des begonnenen Kindergartenjahres Beschluss der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 07.01.2010 Seite 2 Tabelle 3: Elternbeiträge für Kindertagespflege Jahreseinkommen Monatlicher Elternbeitrag für die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von bis zu 15 bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € 25 0€ 15 € 26 € 43 € 69 € 90 € 112 € 35 Stunden 0€ 25 € 44 € 72 € 114 € 150 € 186 € 45 0€ 30 € 51 € 82 € 130 € 173 € 216 € 0€ 42 € 71 € 116 € 170 € 210 € 250 € Artikel 2 1. Nach § 7 wird folgende neue Vorschrift eingefügt: „§ 8 Essensgeld Für das Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Wesseling wird von den Erziehungsberechtigten ein öffentlich-rechtlicher Beitrag (Essensgeld) auf Basis der Selbstkosten erhoben. Der Beitrag beträgt 40 € monatlich. Das Essensgeld ist auch dann zu entrichten, wenn kein Elternbeitrag erhoben wird. Die Vorschriften über die Ermäßigung von Beiträgen (§ 3 der Satzung) gelten für das Essensgeld nicht.“ 2. Aus dem bisherigen § 8 der Beitragssatzung wird § 9. Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2010 in Kraft und gilt erstmals für das Kindergartenjahr 2010 / 2011. Beschluss der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 07.01.2010 Seite 3