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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 1. Änderung -Gebiet an der Burgstraße in Lipp- Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 1. Änderung
-Gebiet an der Burgstraße in Lipp-
Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen 
Satzungsbeschluss )

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 37. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 06.07.2004. Sitzungsbeginn: 17:31 Uhr Sitzungsende: 18:18 Uhr TOP Betreff 9. Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 1. Änderung -Gebiet an der Burgstraße in LippBeratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Satzungsbeschluss Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen (lfd. Nrn. 1 – 15) eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen (Anlage) einzeln Beschlüsse zu fassen. zu b): Ferner fasst der Rat den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Lipp an der Burgstraße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)