Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 37. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 06.07.2004.
Sitzungsbeginn:
17:31 Uhr
Sitzungsende:
18:18 Uhr
TOP
Betreff
12.
Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße
zwischen Breite Straße und MühlenstraßeBeratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. §
3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches
Satzungsbeschluss
Beschluss:
zu a):
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der eingeschränkten Offenlage
gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 2)
eine Abwägung durchzuführen und über diese Stellungnahmen (Anlage 5) einzeln zu
beschließen.
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches aufgrund der erfolgten Abwägung die im Bebauungsplan Nr.
2a/Kirchherten zur erneuten Offenlage mit der Gebietsausweisung WA
Allgemeines Wohngebiet dargestellte ergänzende Kennzeichnung als mit nicht
gesundheitsschädlichen dorfgebietstypischen Vorbelastungen zurückzunehmen
und das Gebiet mit der Ausweisung als WA – Allgemeines Wohngebiet ohne
gesonderte Kennzeichnung aufgrund der vorliegenden gutachterlichen
Stellungnahme zum Bebauungsplan und der hierzu entsprechenden
Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln weiterzuführen.
zu b):
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren
nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches
durchzuführen mit dem Ziel, die gesonderte Kennzeichnung des WA* als mit
nicht
gesundheitsschädlichen
dorfgebietstypischen
Vorbelastungen
zurückzunehmen und das Gebiet mit der Ausweisung als WA – Allgemeines
Wohngebiet ohne gesonderte Kennzeichnung aufgrund der vorliegenden
gutachterlichen Stellungnahme zum Bebauungsplan und der hierzu
entsprechenden
Stellungnahme
des
Staatlichen
Umweltamtes
Köln
weiterzuführen. Gleichzeitig stellt der Rat der Stadt Bedburg fest, dass die Stadt
Bedburg alleinige Eigentümerin der Flächen im Plangebiet ist, der Planungswille
umgesetzt wurde und daher keine Anregungen zur Planänderung nach der
Offenlage vorgetragen worden sind.
zu c):
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 2a/Kirchherten gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850),
Teilgebiet in Verlängerung der Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)