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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße- Beratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Beratung und Beschließung  über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches 
Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Beratung und Beschließung  über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches 
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 37. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 06.07.2004. Sitzungsbeginn: 17:31 Uhr Sitzungsende: 18:18 Uhr TOP Betreff 12. Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und MühlenstraßeBeratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Beschluss für ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches Satzungsbeschluss Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der eingeschränkten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 2) eine Abwägung durchzuführen und über diese Stellungnahmen (Anlage 5) einzeln zu beschließen. Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches aufgrund der erfolgten Abwägung die im Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten zur erneuten Offenlage mit der Gebietsausweisung WA Allgemeines Wohngebiet dargestellte ergänzende Kennzeichnung als mit nicht gesundheitsschädlichen dorfgebietstypischen Vorbelastungen zurückzunehmen und das Gebiet mit der Ausweisung als WA – Allgemeines Wohngebiet ohne gesonderte Kennzeichnung aufgrund der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme zum Bebauungsplan und der hierzu entsprechenden Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln weiterzuführen. zu b): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches durchzuführen mit dem Ziel, die gesonderte Kennzeichnung des WA* als mit nicht gesundheitsschädlichen dorfgebietstypischen Vorbelastungen zurückzunehmen und das Gebiet mit der Ausweisung als WA – Allgemeines Wohngebiet ohne gesonderte Kennzeichnung aufgrund der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme zum Bebauungsplan und der hierzu entsprechenden Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln weiterzuführen. Gleichzeitig stellt der Rat der Stadt Bedburg fest, dass die Stadt Bedburg alleinige Eigentümerin der Flächen im Plangebiet ist, der Planungswille umgesetzt wurde und daher keine Anregungen zur Planänderung nach der Offenlage vorgetragen worden sind. zu c): Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850), Teilgebiet in Verlängerung der Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)