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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg - Anbindung der L 361n an die Rupperburg- a) Beratung uind Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
- Anbindung der L 361n an die Rupperburg-
a) Beratung uind Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 37. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 06.07.2004. Sitzungsbeginn: 17:31 Uhr Sitzungsende: 18:18 Uhr TOP Betreff 13. Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg - Anbindung der L 361n an die Rupperburga) Beratung uind Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg vorgetragenen Anregungen (lfd. Nrn. 1 – 19) eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen (Anlage) einzeln zu beschließen. zu b): Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850), zu fassen und den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)