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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung - Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes- hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung
- Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes-
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 37. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 06.07.2004. Sitzungsbeginn: 17:31 Uhr Sitzungsende: 18:18 Uhr TOP Betreff 11. Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung - Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebieteshier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss: • • • Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 28.04.1998 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches für die im beigefügten Planentwurf näher bezeichneten Bereiche zu fassen. Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen im Teilbereich 1 sowie die Änderung der Geschossigkeit von zwei- in dreigeschossige Bebauung mit der Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen, wobei bestimmt wird, dass das 3. Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf, die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche (Stichstraße) im Teilbereich 2 zur inneren Erschließung der Gewerbegrundstücke und die geringfügige Verschiebung der Planstraße Nr. 5 (Teilbereich 3). Die Planungsziele sind im Detail aus dem als Anlage beigefügten Planentwurf ersichtlich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)