Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
09.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 19.03.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 2. Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
vom Dienstag, den 09.03.2010 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
4.
Eintragung der Hofanlage "Helmeshof" in Wesseling-Berzdorf, Hauptstraße 78, in die
Denkmalliste der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 23/2010
Nach kurzer Aussprache wird folgendes beschlossen: In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.1989
wird beschlossen, zusätzlich zu dem an der Hauptstraße liegenden Wohnhaus mit seitlichem (rechtem) Tor
und dem Grundriss der umbauten Hoffläche folgende Gebäudeteile des Helmeshofes in Wesseling-Berzdorf,
Hauptstraße 78 (Gemarkung Berzdorf Flur 7 Flurstück 1) als Baudenkmal gemäß § 3 des
Denkmalschutzgesetzes NRW in die Denkmalliste der Stadt Wesseling einzutragen:
1. den nördlichen Hofflügel mit Anschluss zum Wohnhaus,
2. den westlichen Teil des südlichen Hofflügels (Stallungsteil),
3. die Südaußenmauer des östlichen Teils des südlichen Hofflügels,
4. die Scheune mit den hohen erhaltenen Außengiebeln und Traufwänden (ohne den Dachstuhl),
5. die innerhalb der Hoffläche liegende eingetiefte und durch eine Backsteinmauer abgegrenzte
frühere Dungstelle und
6. das (von der Hauptstraße aus betrachtet linke) Metalltor zum nördlich angrenzenden Nebenhof.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)