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Beschlusstext (Eintragung der Hofanlage "Helmeshof" in Wesseling-Berzdorf, Hauptstraße 78, in die Denkmalliste der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
09.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (Eintragung der Hofanlage "Helmeshof" in Wesseling-Berzdorf, Hauptstraße 78, in die Denkmalliste der Stadt Wesseling)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 19.03.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom Dienstag, den 09.03.2010 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 4. Eintragung der Hofanlage "Helmeshof" in Wesseling-Berzdorf, Hauptstraße 78, in die Denkmalliste der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 23/2010 Nach kurzer Aussprache wird folgendes beschlossen: In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.1989 wird beschlossen, zusätzlich zu dem an der Hauptstraße liegenden Wohnhaus mit seitlichem (rechtem) Tor und dem Grundriss der umbauten Hoffläche folgende Gebäudeteile des Helmeshofes in Wesseling-Berzdorf, Hauptstraße 78 (Gemarkung Berzdorf Flur 7 Flurstück 1) als Baudenkmal gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW in die Denkmalliste der Stadt Wesseling einzutragen: 1. den nördlichen Hofflügel mit Anschluss zum Wohnhaus, 2. den westlichen Teil des südlichen Hofflügels (Stallungsteil), 3. die Südaußenmauer des östlichen Teils des südlichen Hofflügels, 4. die Scheune mit den hohen erhaltenen Außengiebeln und Traufwänden (ohne den Dachstuhl), 5. die innerhalb der Hoffläche liegende eingetiefte und durch eine Backsteinmauer abgegrenzte frühere Dungstelle und 6. das (von der Hauptstraße aus betrachtet linke) Metalltor zum nördlich angrenzenden Nebenhof. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)