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Beschlusstext (Rahmenplan Bedburg -Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“- A) Aufstellungsbeschluss B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Beschlusstext (Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“-
A) Aufstellungsbeschluss 
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet) Beschlusstext (Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“-
A) Aufstellungsbeschluss 
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 35. Sitzung des Rates am Dienstag, den 23.06.2009. Sitzungsbeginn: 20:03 Uhr Sitzungsende: 22:21 Uhr TOP Betreff 5 Rahmenplan Bedburg -Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“A) Aufstellungsbeschluss B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet Auf Nachfrage von Herrn Sauer erläutert Fachbereichsleiter Schmeier, dass erhebliche Anstrengungen erforderlich wären, um die Schäden an der sogenannten Ritterakademie am Bedburger Schloss dauerhaft zu beheben. Laut Fachbereichsleiter Schmeier wurde daher seitens der Experten angeregt, die beiden Gebäudeteile am Schloss voneinander zu trennen; zu diesem Zweck sollen Mittel aus der Städtebauförderung beantragt werden. Weitere Gespräche diesbezüglich seien in der nächsten Woche vorgesehen. Herr Köhlen erklärt seitens der FWG-Fraktion, dass man dem Beschlussvorschlag zustimme, weil es um den Erhalt von Fördermitteln gehe. Er weist allerdings nochmals darauf hin, dass die Vorstellungen der FWG zum Rahmenplan grundsätzlich anders aussähen. Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg fasst auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“. Die Grenzen des Plangeltungsbereiches werden durch den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Wettbewerb des Rahmenplanes Bedburg und damit die Planungen des ersten Preisträgers. Dieser Rahmenplan ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. zu b) Gemäß § 171b BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514) beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen. 1. Gebietsfestlegung Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfohlenen Rahmenplanes (Bebauungsplan Innenstadt Bedburg vom 10.02.2009) sowie auf der Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtzentrum von Bedburg wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt. Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach den Richtlinien `Stadterneuerung` des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Gebietsabgrenzung Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtzentrum von Bedburg wird durch den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Dieser ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. 3. Verfahrensziele (1) Im Stadtumbaugebiet sollen in Absprache mit den Betroffenen insbesondere Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtzentrums von Bedburg in den Bereichen Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort unter Einbeziehung des Schlosses durchgeführt werden. (2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2009 Seite 2