Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 35. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 23.06.2009.
Sitzungsbeginn:
20:03 Uhr
Sitzungsende:
22:21 Uhr
TOP
Betreff
5
Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt
Bedburg“A) Aufstellungsbeschluss
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
Auf Nachfrage von Herrn Sauer erläutert Fachbereichsleiter Schmeier, dass
erhebliche Anstrengungen erforderlich wären, um die Schäden an der
sogenannten Ritterakademie am Bedburger Schloss dauerhaft zu beheben. Laut
Fachbereichsleiter Schmeier wurde daher seitens der Experten angeregt, die
beiden Gebäudeteile am Schloss voneinander zu trennen; zu diesem Zweck
sollen Mittel aus der Städtebauförderung beantragt werden. Weitere Gespräche
diesbezüglich seien in der nächsten Woche vorgesehen.
Herr Köhlen erklärt seitens der FWG-Fraktion, dass man dem
Beschlussvorschlag zustimme, weil es um den Erhalt von Fördermitteln gehe. Er
weist allerdings nochmals darauf hin, dass die Vorstellungen der FWG zum
Rahmenplan grundsätzlich anders aussähen.
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Bedburg fasst auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für
den Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“. Die Grenzen des Plangeltungsbereiches
werden durch den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Wesentliches Planungsziel dieser
Bauleitplanung ist die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Wettbewerb des
Rahmenplanes Bedburg und damit die Planungen des ersten Preisträgers. Dieser
Rahmenplan ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
zu b) Gemäß § 171b BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I
S. 2414; zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 in Verbindung mit §
41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514) beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss
zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen.
1. Gebietsfestlegung
Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfohlenen
Rahmenplanes (Bebauungsplan Innenstadt Bedburg vom 10.02.2009) sowie auf der
Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtzentrum von
Bedburg wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b
BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt.
Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach
den Richtlinien `Stadterneuerung` des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Gebietsabgrenzung
Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtzentrum von Bedburg wird durch den beigefügten
Übersichtsplan bestimmt. Dieser ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
3. Verfahrensziele
(1) Im Stadtumbaugebiet sollen in Absprache mit den Betroffenen insbesondere
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtzentrums von Bedburg in den Bereichen
Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort unter
Einbeziehung des Schlosses durchgeführt werden.
(2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2009
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