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Beschlusstext (Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,0 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Beschlusstext (Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW 
a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe) Beschlusstext (Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW 
a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 35. Sitzung des Rates am Dienstag, den 23.06.2009. Sitzungsbeginn: 20:03 Uhr Sitzungsende: 22:21 Uhr TOP Betreff 3 Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe Auf Nachfrage von Herrn Sauer erklärt Kämmerer Baum, dass neben den bekannten Bereichen, wie Jugendamt und Bauaufsicht, auch einige kleinere Aufgabenfelder hinzukommen würden. Eine mögliche Rückdelegation beziehe sich auf diese „kleineren“ Aufgaben, da deren Wahrnehmung alleine eventuell keinen Sinn mache. Zudem weist Kämmerer Baum darauf hin, dass die Aufgabenübernahme in jedem Fall Kosten verursachen werde; diese könnten aber derzeit noch nicht beziffert werden. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg bestätigt in Kenntnis des Schreibens der Bezirksregierung Köln vom 04.06.2009 seinen Beschluss vom 17.03.2009 hinsichtlich der Antragstellung gemäß § 4 Abs. 2 GO NW auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ und damit einhergehend auch die Bereitschaft, sämtliche damit verbundenen Verpflichtungen zur Erfüllung der kraft Gesetzes auf die Kommune übergehenden Aufgaben zu übernehmen. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg, einen Antrag auf Bestimmung zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 2 AG-KJHG zu stellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2009 Seite 2