Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,1 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 35. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 23.06.2009.
Sitzungsbeginn:
20:03 Uhr
Sitzungsende:
22:21 Uhr
TOP
Betreff
6
Rahmenplan Kaster
-Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kasterhier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
Beschluss:
Gemäß § 171b Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004
BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert durch Artikel 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 in
Verbindung mit § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514), beschließt der Rat der Stadt
Bedburg, den Beschluss zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen:
1. Gebietsfestlegung
Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossenen
Rahmenplanes (Bebauungsplan Nr. 15/Kaster, 12. Änderung vom 26.02.2008) sowie auf
der Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtteilzentrum
Kaster, wird das in der Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b BauGB als
Stadtumbaugebiet festgelegt.
Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach
den Richtlinien `Stadterneuerung` des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Gebietsabgrenzung
Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtteilzentrum Kaster wird durch den beigefügten
Übersichtsplan sowie den Planentwurf zum Bebauungsplan bestimmt. Diese sind der
Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
3. Verfahrensziele
(1) Im Stadtumbaugebiet sollen in Absprache mit den Betroffenen insbesondere
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteilzentrums von Kaster in den Bereichen
Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort
durchgeführt werden.
(2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2009
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