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Beschlusstext (Rahmenplan Kaster -Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kaster- hier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,1 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Beschlusstext (Rahmenplan Kaster
-Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kaster-
hier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet) Beschlusstext (Rahmenplan Kaster
-Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kaster-
hier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 35. Sitzung des Rates am Dienstag, den 23.06.2009. Sitzungsbeginn: 20:03 Uhr Sitzungsende: 22:21 Uhr TOP Betreff 6 Rahmenplan Kaster -Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kasterhier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet Beschluss: Gemäß § 171b Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert durch Artikel 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514), beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen: 1. Gebietsfestlegung Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossenen Rahmenplanes (Bebauungsplan Nr. 15/Kaster, 12. Änderung vom 26.02.2008) sowie auf der Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtteilzentrum Kaster, wird das in der Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt. Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach den Richtlinien `Stadterneuerung` des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Gebietsabgrenzung Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtteilzentrum Kaster wird durch den beigefügten Übersichtsplan sowie den Planentwurf zum Bebauungsplan bestimmt. Diese sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. 3. Verfahrensziele (1) Im Stadtumbaugebiet sollen in Absprache mit den Betroffenen insbesondere Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteilzentrums von Kaster in den Bereichen Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort durchgeführt werden. (2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2009 Seite 2