Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 35. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 23.06.2009.
Sitzungsbeginn:
20:03 Uhr
Sitzungsende:
22:21 Uhr
TOP
Betreff
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Leistung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich
„Bildungsinfrastruktur“ im Zusammenhang mit dem
Investitionsförderungsgesetz NRW ("Konjunkturpaket II")
Auf die Frage von Herrn Köhlen, ob der in der Sitzungsvorlage thematisierte
Mensa-Bau nicht günstiger über ein PPP-Verfahren abgewickelt werden könne,
sagt Bürgermeister Koerdt zu gegebener Zeit eine Überprüfung zu.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bedburg stimmt unter dem Vorbehalt einer Ermächtigung seitens des
zuständigen Ministeriums bezüglich der Möglichkeit eines Vorgriffs auf die anstehende
Grundgesetzänderung des Artikels 104 b GG im Zusammenhang mit dem
Konjunkturpaket II für den Bereich „Bildungsinfrastruktur“ der Leistung von über- und
außerplanmäßigen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in der Gesamthöhe von
1.581.334,00 EURO für die jeweils im Begründungstext zur Beschlussvorlage
aufgeführten Maßnahmen gemäß § 6 des Gesetzes zur Förderung zusätzlicher
Investitionen in Nordrhein-Westfalen – Investitionsförderungsgesetz NRW – (InvföG) zu.
Die erforderlichen Deckungen werden durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen aus dem
Konjunkturpaket II sichergestellt.
2. Darüber hinaus stimmt der Rat der Stadt Bedburg der Leistung einer außerplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 328.000,00 EURO für die im Begründungstext zur
Beschlussvorlage aufgeführten Maßnahmen (Grundschule Kaster) gemäß § 83 Abs. 2
i.V.m. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung zu.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahmen inklusive der Reihenfolge der
zeitlichen Durchführung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zeitlichen und
personellen Möglichkeiten durchzuführen.
4. Soweit sich im Haushaltsjahr 2009 oder den folgenden Jahren für den beschlossenen
Mensabau im Rahmen des Haushaltes eine Finanzierung nicht darstellen lässt, z. B.
aufgrund von drastischen Ertragseinbrüchen, behält der Rat der Stadt Bedburg sich vor,
über noch nicht verausgabte bzw. durch Aufträge u. ä. gebundene Mittel aus dem
Konjunkturpaket neu zu beschließen, soweit dies zur Sicherung des Mensabaus
erforderlich sein sollte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2009
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