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Beschlusstext (Leistung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich „Bildungsinfrastruktur“ im Zusammenhang mit dem Investitionsförderungsgesetz NRW ("Konjunkturpaket II"))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Beschlusstext (Leistung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich „Bildungsinfrastruktur“ im Zusammenhang mit dem Investitionsförderungsgesetz NRW ("Konjunkturpaket II")) Beschlusstext (Leistung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich „Bildungsinfrastruktur“ im Zusammenhang mit dem Investitionsförderungsgesetz NRW ("Konjunkturpaket II"))

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 35. Sitzung des Rates am Dienstag, den 23.06.2009. Sitzungsbeginn: 20:03 Uhr Sitzungsende: 22:21 Uhr TOP Betreff 12 Leistung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich „Bildungsinfrastruktur“ im Zusammenhang mit dem Investitionsförderungsgesetz NRW ("Konjunkturpaket II") Auf die Frage von Herrn Köhlen, ob der in der Sitzungsvorlage thematisierte Mensa-Bau nicht günstiger über ein PPP-Verfahren abgewickelt werden könne, sagt Bürgermeister Koerdt zu gegebener Zeit eine Überprüfung zu. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Bedburg stimmt unter dem Vorbehalt einer Ermächtigung seitens des zuständigen Ministeriums bezüglich der Möglichkeit eines Vorgriffs auf die anstehende Grundgesetzänderung des Artikels 104 b GG im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II für den Bereich „Bildungsinfrastruktur“ der Leistung von über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in der Gesamthöhe von 1.581.334,00 EURO für die jeweils im Begründungstext zur Beschlussvorlage aufgeführten Maßnahmen gemäß § 6 des Gesetzes zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein-Westfalen – Investitionsförderungsgesetz NRW – (InvföG) zu. Die erforderlichen Deckungen werden durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen aus dem Konjunkturpaket II sichergestellt. 2. Darüber hinaus stimmt der Rat der Stadt Bedburg der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 328.000,00 EURO für die im Begründungstext zur Beschlussvorlage aufgeführten Maßnahmen (Grundschule Kaster) gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung zu. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahmen inklusive der Reihenfolge der zeitlichen Durchführung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zeitlichen und personellen Möglichkeiten durchzuführen. 4. Soweit sich im Haushaltsjahr 2009 oder den folgenden Jahren für den beschlossenen Mensabau im Rahmen des Haushaltes eine Finanzierung nicht darstellen lässt, z. B. aufgrund von drastischen Ertragseinbrüchen, behält der Rat der Stadt Bedburg sich vor, über noch nicht verausgabte bzw. durch Aufträge u. ä. gebundene Mittel aus dem Konjunkturpaket neu zu beschließen, soweit dies zur Sicherung des Mensabaus erforderlich sein sollte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2009 Seite 2