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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" - 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
- 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
- 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 147/2006 16.11.2006 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6.3 Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ - 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2006 - TOP 4.3 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ die beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 ist im Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“, und zwar im Bereich „Winterdienst“, eine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Gebühren im Bereich „Straßenreinigung“ sind seit Erlass der Satzung zum 01.01.2000 noch nie erhöht worden. Als im Winter 2004/2005 Mehrausgaben in Höhe von 45.000,-- € entstanden, bestand noch die Hoffnung, diese Mehrausgaben durch eine Rücklagenentnahme und durch Minderausgaben in den nächsten Jahren ausgleichen zu können. Die im Winter 2005/2006 erneut entstandenen Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000,-- € machen jedoch eine Gebührenerhöhung unausweichlich. Die Gebührenerhöhung beträgt -,39 €/lfdm; bei einer Straßenfront von 20 m also 7,80 € im Jahr. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.11.2006 TOP 4.3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 147/2006 Seite 2 Vorlagen-Nr. 147/2006 Seite 3 Vorlagen-Nr. 147/2006 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 147/2006 07.11.2006 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4.3 Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ - 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 ist im Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“, und zwar im Bereich „Winterdienst“, eine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Gebühren im Bereich „Straßenreinigung“ sind seit Erlass der Satzung zum 01.01.2000 noch nie erhöht worden. Als im Winter 2004/2005 Mehrausgaben in Höhe von 45.000,-- € entstanden, bestand noch die Hoffnung, diese Mehrausgaben durch eine Rücklagenentnahme und durch Minderausgaben in den nächsten Jahren ausgleichen zu können. Die im Winter 2005/2006 erneut entstandenen Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000,-- € machen jedoch eine Gebührenerhöhung unausweichlich. Die Gebührenerhöhung beträgt -,39 €/lfdm; bei einer Straßenfront von 20 m also 7,80 € im Jahr. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.