Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
11.11.09, 17:55
Aktualisiert
11.11.09, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 27. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 08.09.2009.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:49 Uhr
TOP
Betreff
8
Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz, 12. Änderung
- Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
hier: Beteiligung der Stadt Bedburg
Herr Schnäpp führt an, dass dem Beschlussvorschlag gefolgt werden kann, jedoch
darauf hingewirkt werden sollte, die Zahl solcher bzw. vergleichbarer Anlagen möglichst
gering zu halten.
Herr Druch schließt sich den Ausführungen an.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg beschließt zum
Verfahren der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz die
nachfolgend aufgeführte Stellungnahme abzugeben:
Gegen die Nutzung von regenerativen Energien durch die Ausweisung von Vorrangzonen
für Windenergieanlagen bestehen seitens der Stadt Bedburg für die Teilbereiche B und C
keine Bedenken.
Der Bereich A grenzt jedoch unmittelbar an das Stadtgebiet der Stadt Bedburg und
tangiert darüber hinaus die Kreisgrenze (Kreis Düren / Rhein-Erft-Kreis). Eine Beteiligung
des Rhein-Erft-Kreises ist darüber hinaus nicht erfolgt.
Bei Windkraftanlagen handelt es sich um Anlagen im Sinne von § 3 Abs. 5 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie unterliegen den immissionsschutzrechtlichen
Anforderungen nach § 5 BImSchG bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem
BImSchG und nach § 22 BImSchG bei nach Baurecht zu genehmigenden Anlagen.
Schädliche Umwelteinwirkungen lassen sich durch die Einhaltung erforderlicher Abstände,
ggf. in Verbindung mit Standortverschiebungen oder Auflagen (Drehzahlbegrenzung,
zeitweise Abschaltung) vermeiden. Auf die Anforderungen des Windkraftanlagenerlasses
wird hingewiesen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist zu berücksichtigen. Bei einem
Abstand von 1500 Metern werden in der Regel keine schädlichen Umwelteinwirkungen
vorliegen. Bei geringeren Abständen muss das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen
im Einzelfall geprüft werden.
In den mitgesandten Unterlagen zum Verfahren ist auf die Abstände zur nächsten
Wohnbebauung auf dem Gebiet der Stadt Bedburg nicht eingegangen worden; eine
Untersuchung ist nicht erfolgt.
Gem. Windkraftanlagenerlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr sowie des Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 21.10.2005 sollten die
Planungsträger bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung Abstände in ihrer
Größenordnung daran orientieren, dass sie im Hinblick auf den Immissionsschutz „auf der
sicheren Seite“ liegen. Die Abstände können in Abhängigkeit von der Anlagenart, der Anlagenzahl
und der Schutzwürdigkeit der betroffenen Gebiete (Richtwerte nach der TA Lärm) variieren.
So ergibt sich unter Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit für Windkraftanlagen z.B. ein
typischer Abstand von 1500 m für ein Windfeld bestehend aus 7 Windkraftanlagen der ZweiMegawatt-Klasse zu einem reinen Wohngebiet (Richtwert 35 dB(A)). Ein derartiger Abstand kann
auch bei allgemeinen Wohngebieten erforderlich werden, wenn größere Anlagenfelder vorliegen.
In der vorliegenden Planung sollen demnach zu den vorhandenen 6 Anlagen weitere 11
Anlagen entstehen.
Diese Häufung von Anlagen wird als kritisch angesehen, da hier der Blick auf die freie Landschaft
und damit das Landschaftsbild nachhaltig durch die angedachte weitere Ansiedlung beeinträchtigt
wird.
Seitens der Stadt Bedburg wird daher insgesamt angeregt, aus dem Verfahren zur 12.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz die Teilfläche A zu entlassen,
um insgesamt eine mögliche Beeinträchtigung der angrenzenden Siedlungsflächen auf
dem Stadtgebiet Bedburgs nachhaltig zu vermeiden.
Ferner wird auf die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises, Amt
für Kreisplanung und Naturschutz vom 20.08.2009 verwiesen, welcher die Stadt Bedburg
insgesamt beitritt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 08.09.2009
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