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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven- a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Verfahrens nach den §§ 3 (1) und 4 (1) des BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Offenlage))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,4 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
11.11.09, 17:55
Aktualisiert
11.11.09, 17:55
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Verfahrens nach den §§ 3 (1) und 4 (1) des BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Offenlage)) Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Verfahrens nach den §§ 3 (1) und 4 (1) des BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Offenlage))

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 27. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 08.09.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:49 Uhr TOP Betreff 3 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshovena) Vorberatung über die während des frühzeitigen Verfahrens nach den §§ 3 (1) und 4 (1) des BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Offenlage) Zu Beginn der Diskussion führt Herr Schmitz kurz aus, dass es sich bei dem vorliegenden Plankonzept zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes um die Grundlagenschaffung zur planerischen Darstellung von Wohnbauflächen handelt. Detailfragen sind im Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster) zu erörtern. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass es notwendig ist, in Bezug auf die einzelnen Beschlussvorschläge der Abwägungsliste (Anlage A), diese jeweils einzeln aufzurufen und zu beschließen. Herr Schnäpp äußert Verwunderung über die Fülle der vorgelegten bzw. eingegangenen Stellungnahmen, deren Tenor sich nicht auf den Flächennutzungsplan sondern auf den Regelungsinhalt des Bebauungsplanverfahrens beziehen. Herr Heinen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet den Ausschuss um Abstimmung zur Fassung der Beschlüsse. Beschluss: Zu a): Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage A (Abwägungsliste) zu fassen. Zu b): Ferner empfiehlt er dem Stadtrat, den Auslegungsbeschluss zu fassen und die Verfahren zur Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen sowie die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 08.09.2009 Seite 2