Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
11.11.09, 17:55
Aktualisiert
11.11.09, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 27. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 08.09.2009.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:49 Uhr
TOP
Betreff
6
Bauvoranfrage zu einem privilegiertem landwirtschaftlichen Vorhaben im
Außenbereich von Kirchtroisdorf
hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuches zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle eines
Umsiedlungsbetriebes mit Betriebsleiterwohnhaus, Maschinen- u.
Lagerhalle
Herr Schnäpp schlägt vor, die nötigen Ausgleichsmaßnahmen an die durch den NABU
gepflegte Fläche (Streuobstwiese) „An der Spring“ in Kirchtroisdorf angrenzen zu lassen,
so dass die vorhandene Fläche vergrößert werden kann. Er betont, dass insbesondere
die verkehrliche Anbindung klar geregelt werden muss und durch eine evtl. Ansiedlung
der Hofstelle keine verkehrlichen Schwierigkeiten entstehen dürfen.
Herr Splettstöhser beantragt den Beschlussvorschlag dahingehend unmissverständlich
zu erweitern, dass eine Nutzung als Mastbetrieb ausgeschlossen wird.
Nach Beendigung der Wortbeiträge stellt Ausschussvorsitzender Heinen den erweiterten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für die Errichtung einer
landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus sowie einer Maschinen- u.
Lagerhalle im Außenbereich von Kirchtroisdorf auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur
25, Nr. 49 zu erteilen.
Es ist vertraglich sicherzustellen, dass die anfallenden Kosten zur Herstellung der
Infrastruktur wie Kanalanschluss, Entwässerung, Wegeanbindung, Beleuchtung etc. sowie
die laufenden Unterhaltungskosten hierfür, nicht dem städtischen Haushalt zur Last fallen
dürfen. Ferner ist sicherzustellen, dass für Entsorgungsfahrzeuge eine geeignete
Wendemöglichkeit auf dem Grundstück vorgehalten wird. Betriebe zur Tierintensivhaltung
(Mastbetriebe) werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Dieser Beschluss ergeht losgelöst von einer positiven Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer Rheinland sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-ErftKreises im Hinblick auf die Ziele des Landschaftsplanes Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises .
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 08.09.2009
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