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Beschlusstext (Friedhofsnutzung - Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten - Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil])

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,7 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
03.12.09, 17:55
Aktualisiert
03.12.09, 17:55
Beschlusstext (Friedhofsnutzung
- Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten
- Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil]) Beschlusstext (Friedhofsnutzung
- Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten
- Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil])

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 25. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 29.09.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 3 Friedhofsnutzung - Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten - Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil] 20:45 Uhr Ratsmitglied Köhlen fragt an, ob es bei der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu Problemen kommen könne und ob im Falle des Verwaltungsvorschlags 2 noch vorhandene Grabnutzungen [Gebühren] für Bestattungen auf dem kath. Friedhof angerechnet werden könnten. Dies wird seitens der Verwaltung bejaht. Ausschussmitglied Dr. Kippels fragt, ob man die vorgesehene Vorgehensweise mit dem Ziel der Räumung des Friedhofes auf 2030 verlegen könne. Fachbereichsleiter Kramer erläutert, dass aktuell nur die Frage der Beibestattungen in vorhandene Grabstätten auf dem städt. Friedhof geklärt werden sollte. Ob und zu welchem Zeitpunkt die städt. Friedhofsfläche tatsächlich aufgegeben werde, müsse zu gegebener Zeit unter Kostengesichtspunkten geklärt werden; es gehe heute vielmehr darum, der Verwaltung lediglich die Option einzuräumen, Umbettungen ab 2020 vorzunehmen. Unter Berücksichtigung dieser Erläuterungen lässt Ausschussvorsitzender Schmitz über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, auf dem Friedhof Martin-Flücken-Straße und dem städtischen Teil des Friedhofes in Kirchtroisdorf keine Bestattungen mehr durchzuführen. Hierbei soll die Beibestattung von Angehörigen in bereits vorhandenen Wahlgrabstätten - wie in der Vorlage beschrieben - `nutzerfreundlich/ -orientiert´ geregelt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 29.09.2009 Seite 2