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Beschlusstext (Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg - Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,7 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
03.12.09, 17:55
Aktualisiert
03.12.09, 17:55
Beschlusstext (Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg
- Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler) Beschlusstext (Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg
- Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 25. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 29.09.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 7 Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg - Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler 20:45 Uhr Ausschussmitglied Steinhäuser fragt, ob die Öffnung mit den Schulleitern der benachbarten Kommunen abgestimmt ist; sollte dies nicht der Fall sein, bittet sie dies vor einer Abstimmung nachzuholen. Weiter bittet sie um Klärung, ob durch die Öffnung auch schwieriges Klientel nach Bedburg kommen könnte. Ausschussmitglied Dr. Kippels weist darauf hin, dass die Vorlage mit den Bedburger Schulleitern abgestimmt sei; er hält den Beschluss für zwingend erforderlich, da die Anmeldungen fürs nächste Schuljahr kurzfristig stattfinden werden, der nächste Termin für den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales indes noch nicht terminiert sei. Fachbereichsleiter Kramer verweist auf eine Aussage von Frau Ehlen, Leiterin der Arnold-von-Harff-Schule, wonach der Aufnahme von externen Schülerinnen und Schülern immer ein persönliches Gespräch mit den aufzunehmenden Schülern und deren Eltern vorausgehe; darüber hinaus treffe - rein rechtlich betrachtet - ohnehin die Schulleitung die letztendliche Entscheidung. Dies wird durch die anwesenden Schulleiter ausdrücklich bestätigt. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Begrenzung der weiterführenden Schulen wie in der Vorlage beschrieben. Gleichzeitig sind die Schulleitungen unter Beachtung der genannten Grenzen berechtigt, Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet Bedburg haben, aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 29.09.2009 Seite 2