Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. ( Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
22 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (	Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (	Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (	Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (	Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (	Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 47/2006 18.05.2006 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 16.05.2006, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. b) Die Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ nach erfolgter Offenlage wird gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Den von der Änderung betroffenen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ (Honderberg/Sistiger Venn) wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Vorlagen-Nr. 47/2006 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12.03.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger am Planverfahren fand im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08. März 2005 im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. April 2005 frühzeitig am Verfahren beteiligt. Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 28.09.2005 die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ (Honderberg/Sistiger Venn) einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Dezember 2005 bis einschließlich 05. Januar 2006 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. November 2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen sowie die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, ist es nunmehr erforderlich, den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Festlegung der Kompensationsmaßnahmen zu ändern. Diesbezüglich fand am 15. März 2006 mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange (Bezirksregierung Köln – Höhere Landschaftsbehörde -, Kreis Euskirchen – Untere Landschaftsbehörde - sowie dem Forstamt Euskirchen) ein Abstimmungsgespräch mit Ortstermin statt. Die mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmten neuen Kompensationsmaßnahmen sind im landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Teil II, Kompensationsmaßnahmen und Ausgleichsbilanzierung, detailliert beschrieben. Sowohl die bisher festgesetzten als auch die neu festgelegten Kompensationsmaßnahmen befinden sich auf gemeindlichen Forstflächen, so dass keine privaten Grundstückseigentümer von der Änderung betroffen sind. Des weiteren wurden aufgrund der Stellungnahme des Staatliches Umweltamtes Aachen die Angaben zu den Schallleistungspegeln für die Tageszeit in den Textteilen gestrichen. Die entsprechenden Einverständniserklärungen der Träger öffentlicher Belange und die Begründung zur Bebauungsplanänderung sind der Einladung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.05.2006 beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.05.2006 – TOP 6 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 47/2006 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 47/2006 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 47/2006 16.05.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB Beschlussvorschlag: c) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. d) Die Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ nach erfolgter Offenlage wird gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Den von der Änderung betroffenen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ (Honderberg/Sistiger Venn) wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Vorlagen-Nr. 47/2006 Seite 5 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12.03.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger am Planverfahren fand im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08. März 2005 im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. April 2005 frühzeitig am Verfahren beteiligt. Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 28.09.2005 die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ (Honderberg/Sistiger Venn) einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Dezember 2005 bis einschließlich 05. Januar 2006 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. November 2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen sowie die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, ist es nunmehr erforderlich, den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Festlegung der Kompensationsmaßnahmen zu ändern. Diesbezüglich fand am 15. März 2006 mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange (Bezirksregierung Köln – Höhere Landschaftsbehörde -, Kreis Euskirchen – Untere Landschaftsbehörde - sowie dem Forstamt Euskirchen) ein Abstimmungsgespräch mit Ortstermin statt. Die mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmten neuen Kompensationsmaßnahmen sind im landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Teil II, Kompensationsmaßnahmen und Ausgleichsbilanzierung, detailliert beschrieben. Die entsprechenden Einverständniserklärungen der betroffenen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 4 der Sitzungseinladung beigefügt. Sowohl die bisher festgesetzten als auch die neu festgelegten Kompensationsmaßnahmen befinden sich auf gemeindlichen Forstflächen, so dass keine privaten Grundstückseigentümer von der Änderung betroffen sind. Des weiteren wurden aufgrund der Stellungnahme des Staatliches Umweltamtes Aachen die Angaben zu den Schallleistungspegeln für die Tageszeit in den Textteilen gestrichen. Zudem wird die Verwaltung in der Sitzung zu den Änderungen Stellung nehmen. Die Begründung zur Bebauungsplanänderung ist als Anlage 3 beigefügt.