Daten
Kommune
Kall
Größe
22 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
47/2006
18.05.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB
und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat beschließt gemäß Empfehlung
des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 16.05.2006, den Stellungnahmen
der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Die Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ nach erfolgter Offenlage wird gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB
in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Den von der Änderung betroffenen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“
(Honderberg/Sistiger Venn) wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher
bestimmt.
Vorlagen-Nr. 47/2006
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12.03.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger am Planverfahren fand im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08. März 2005 im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 25. April 2005 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner
Sitzung am 28.09.2005 die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ (Honderberg/Sistiger Venn) einschließlich
der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung beschlossen. Die öffentliche Auslegung
fand in der Zeit vom 05. Dezember 2005 bis einschließlich 05. Januar 2006 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. November 2005 von der öffentlichen
Auslegung benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen sowie die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, ist es
nunmehr erforderlich, den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Festlegung der Kompensationsmaßnahmen zu ändern. Diesbezüglich fand am 15. März 2006 mit den betroffenen
Trägern öffentlicher Belange (Bezirksregierung Köln – Höhere Landschaftsbehörde -, Kreis
Euskirchen – Untere Landschaftsbehörde - sowie dem Forstamt Euskirchen) ein Abstimmungsgespräch mit Ortstermin statt.
Die mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmten neuen Kompensationsmaßnahmen sind im landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Teil II, Kompensationsmaßnahmen und Ausgleichsbilanzierung, detailliert beschrieben.
Sowohl die bisher festgesetzten als auch die neu festgelegten Kompensationsmaßnahmen
befinden sich auf gemeindlichen Forstflächen, so dass keine privaten Grundstückseigentümer von der Änderung betroffen sind.
Des weiteren wurden aufgrund der Stellungnahme des Staatliches Umweltamtes Aachen die
Angaben zu den Schallleistungspegeln für die Tageszeit in den Textteilen gestrichen.
Die entsprechenden Einverständniserklärungen der Träger öffentlicher Belange und die Begründung zur Bebauungsplanänderung sind der Einladung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.05.2006 beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
16.05.2006 – TOP 6 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 47/2006
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 47/2006
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
47/2006
16.05.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (3) BauGB
und § 4 (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
c)
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
d)
Die Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ nach erfolgter Offenlage wird gem. § 3 (3) BauGB und § 4 (4) BauGB
in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Den von der Änderung betroffenen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“
(Honderberg/Sistiger Venn) wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher
bestimmt.
Vorlagen-Nr. 47/2006
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12.03.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger am Planverfahren fand im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08. März 2005 im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 25. April 2005 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner
Sitzung am 28.09.2005 die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ (Honderberg/Sistiger Venn) einschließlich
der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung beschlossen. Die öffentliche Auslegung
fand in der Zeit vom 05. Dezember 2005 bis einschließlich 05. Januar 2006 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. November 2005 von der öffentlichen
Auslegung benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen sowie die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, ist es
nunmehr erforderlich, den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Festlegung der Kompensationsmaßnahmen zu ändern. Diesbezüglich fand am 15. März 2006 mit den betroffenen
Trägern öffentlicher Belange (Bezirksregierung Köln – Höhere Landschaftsbehörde -, Kreis
Euskirchen – Untere Landschaftsbehörde - sowie dem Forstamt Euskirchen) ein Abstimmungsgespräch mit Ortstermin statt.
Die mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmten neuen Kompensationsmaßnahmen sind im landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Teil II, Kompensationsmaßnahmen und Ausgleichsbilanzierung, detailliert beschrieben.
Die entsprechenden Einverständniserklärungen der betroffenen Träger öffentlicher Belange
sind als Anlage 4 der Sitzungseinladung beigefügt.
Sowohl die bisher festgesetzten als auch die neu festgelegten Kompensationsmaßnahmen
befinden sich auf gemeindlichen Forstflächen, so dass keine privaten Grundstückseigentümer von der Änderung betroffen sind.
Des weiteren wurden aufgrund der Stellungnahme des Staatliches Umweltamtes Aachen die
Angaben zu den Schallleistungspegeln für die Tageszeit in den Textteilen gestrichen.
Zudem wird die Verwaltung in der Sitzung zu den Änderungen Stellung nehmen.
Die Begründung zur Bebauungsplanänderung ist als Anlage 3 beigefügt.