Daten
Kommune
Kall
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14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
49/2006
16.05.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10
Einsatz von diuronhaltigen Unkrautvernichtungsmitteln auf Gemeindeflächen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Grund der Genehmigung wie in der Vergangenheit weiter durchzuführen. Das verwendete Mittel enthält nicht den Wirkstoff Diuron.
Sachdarstellung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 2.05.2006, dass die Gemeinde Kall ab sofort auf den Einsatz diuronhaltiger Unkrautvernichtungsmittel auf Gemeindeflächen verzichtet. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt dem Pflanzenschutzgesetz. Nach § 6
(2) dürfen Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur angewandt werden, soweit diese
landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch
nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt
werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 2 genehmigen. Die Verwaltung hat
eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese Ausnahmegenehmigung ist mit Bescheid
vom 30.03.2006 durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erteilt worden.
Die Anwendung von Diuron ist lt. Bescheid u.a. verboten auf Flächen, von denen die Gefahr
einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation,
Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle möglich ist.
Das Verbot von Diuron entspricht dem Argument des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.
Vorlagen-Nr. 49/2006
Seite 2
Nach Auffassung der Verwaltung beschränkt die Gemeinde die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur auf die notwendigsten Flächen (z.B. Friedhöfe), wo die o.g. Gefahr einer
Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation nicht besteht.
Das eingesetzte Pflanzenschutzmittel der Gemeinde enthält den Wirkstoff Diuron nicht.
Die Alternative zu Pflanzenschutzmitteln, wie z.B. das Abflammen der Pflanzen ist möglich,
aber nur mit erheblichem Mehraufwand zu erreichen.
Die Verwaltung schlägt aus o.g. Gründen vor, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wie in
der Vergangenheit auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer weiter durchzuführen.