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Beschlußtext (Anträge der Elternräte bzw. Kindergartenräte der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen auf bauliche Erweiterung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,1 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Anträge der Elternräte bzw. Kindergartenräte der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen auf bauliche Erweiterung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung (Wahlperiode 2004/2009) am 05.06.2007: 5. Anträge der Elternräte bzw. Kindergartenräte der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen auf bauliche Erweiterung AV Steiner erinnert an die Sitzung des Ausschusses aus dem Jahr 2005, wo die Dringlichkeit eines Ruheraumes in der Kindertagesstätte „Das Spatzennest“ beobachtet und festgestellt wurde. BM Schemmel führt aus, dass es wünschenswert und auch das Ziel ist, die Bedingungen in den Kindertagesstätten zu verbessern. Gleichwohl konnte die Maßnahme bislang aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden. Das derzeit vorhandene Raumangebot entspricht jedoch den gesetzlichen Vorgaben. Danach wird ein „Multifunktionsraum“ gefordert, der sowohl als Sport- als auch als Ruheraum genutzt werden kann. Er begrüßt aber die vorliegenden Anträge, die hilfreich sind um im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Verbesserungen für die Kindertagesstätten zu erreichen. AM Frau Risy erkundigt sich nach Fördermitteln, die es nach ihren Informationen für den Bau von Ruheräumen gegeben haben soll. BM Schemmel vermutet, dass es sich hierbei um Mittel zur Betreuung für Kinder unter 3 Jahren handelt. Er wird dieser Frage nachgehen und das Ergebnis als Anlage dem Protokoll beifügen. AM Busch schlägt vor, Anträge, über die nicht sofort entschieden werden kann, auf Wiedervorlage zu legen und bei den nächsten Etatberatungen erneut darüber zu befinden. BM Schemmel regt an, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt eine Bedarfsanalyse ausarbeitet und dass zunächst die angekündigten, aber noch nicht verabschiedeten Beschlüsse des Landes zum Kinderbildungsgesetz und zur Förderung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige abgewartet werden sollen. Die Verwaltung sagt zu, dass zeitnah die aktuellen gegenwärtigen Fördermöglichkeiten als auch die künftige Förderung geprüft werden. Beschluss: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt die räumliche Situation der gemeindeeigenen Kindertagesstätten insbesondere im Hinblick auf das Kinderbildungsgesetz NRW zu prüfen. Außerdem sollen die gegenwärtigen Fördermöglichkeiten sowie die Möglichkeit künftiger finanzieller Förderung geprüft werden. Beratungsergebnis: - einstimmig -