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Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Ganztagshauptschule in Kall; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2006)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Ganztagshauptschule in Kall;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2006) Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Ganztagshauptschule in Kall;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2006)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 67/2006 26.06.2006 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 6 Errichtung einer Ganztagshauptschule in Kall; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2006 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Errichtung einer Ganztagshauptschule in Kall zu prüfen. Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion beantragt mit beiliegendem Schreiben vom 09.06.2006 die Errichtung einer Ganztagsschule an der Hauptschule Kall, da die Errichtung einer Verbundschule nicht realisierbar ist (siehe TOP 1.1.). Seit Anfang 2006 bietet das Schulrecht im Rahmen einer Erweiterung der Möglichkeiten der offenen Ganztagsschule im Primarbereich auch ein Konzept zur Einführung von Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I an. Entsprechende Erlasse und Förderrichtlinien, aus denen Inhalte und Konzeption des Angebotes hervorgehen, sind als Anlage beigefügt. Der Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen ist ein zentraler Bestandteil der von der Landesregierung propagierten „Qualitätsoffensive Hauptschule“ zur Erneuerung und Stärkung der Hauptschulen des Landes. Bis zum Jahr 2012 sollen im Rahmen des Programms insgesamt 50.000 neue Ganztagsplätze entstehen. Vorlagen-Nr. 67/2006 Seite 2 Im Unterschied zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich handelt es sich bei der Ganztagshauptschule jedoch um ein verpflichtendes Angebot, an dem alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen müssen. Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht an dem Angebot teilnehmen wollen, sind Ausweichmöglichkeiten anzubieten. Da in Kall nur eine Hauptschule betrieben wird, kämen hier die benachbarten Hauptschulen in Schleiden oder Mechernich in Frage. Eine entsprechende Initiative wäre daher mit den Nachbarkommunen abzustimmen. Bedacht werden muss auch, dass die Einführung einer Ganztagshauptschule zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Schülerbeförderungskosten führen wird. Im Rahmen einer stufenweisen Überführung der einzuschulenden Jahrgänge in den Ganztagsbetrieb sind für eine Übergangszeit von sechs Jahren zwei Rückbeförderungen am Nachmittag notwendig (13.30 Uhr und 16.00 Uhr). Auch darüber hinaus ist mit Mehrkosten zu rechnen, da die bisher bestehende Verknüpfung der Rückfahrten von Grundschulen und Hauptschule getrennt würde und damit zusätzliche Leerfahrten notwendig werden. Die Schulen erhalten im Rahmen der Einführung eines Ganztagsangebotes einen Zuschlag von 30 % auf die bisherigen Lehrerstellen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Kapitalisierung von Lehrerstellen, um entsprechend zusätzliches Personal beschäftigen zu können bzw. zur Finanzierung der Kooperation mit schulfremden Partnern. Im Rahmen des Auswahlverfahrens, welche Schulen in Ganztagshauptschulen umgewandelt werden können, werden solche Schulen bevorzugt berücksichtigt, die - einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund aufweisen, besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort aufweisen oder einen hohen Anteil von Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellem Förderbedarf, der sich z.B. in hohen Quoten von Klassenwiederholungen, Abgängern ohne Schulabschluss oder der Zahl der Hilfen zur Erziehung niederschlägt, aufweisen. Vor einer abschließenden Entscheidung über die Einführung der Ganztagsschule ist darüber hinaus auch ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz herbeizuführen. Da es sich jedoch um ein Angebot handelt, an dem die Teilnahme verpflichtend ist, wird voraussichtlich eine entsprechende Bedarfsabfrage bei der Elternschaft durchzuführen sein. Derzeit haben bereits 100 Hauptschulen des Landes den Ganztagsbetrieb aufgenommen. Damit sind 32.000 der geplanten Ganztagsplätze bereits geschaffen. Ob und in welchem Umfang 2007 die Möglichkeit zur Umwandlung weiterer Hauptschulen in Ganztagsschulen besteht, ist zur Zeit noch offen.