Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
70/2006
26.06.2006
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Auswirkung der Wohnsituation auf die Integration von ausländischen Mitbürgern
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat als
geeigneten Standort für einen Wohncontainer
□
□
□
das Grundstück Hüttenstraße 7
das Grundstück des jetzigen Wohnheims in Golbach oder
________________
zu beschließen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 22.05.2006 - liegt der Einladung bei – beantragt die CDU-Fraktion über
die Wohnsituation von ausländischen Mitbürgern in der Gemeinde Kall zu beraten. Gleichzeitig soll über einen geeigneten Standort für die Unterbringung der Asylbewerber als
Ersatz für das bisherige Wohnheim in Golbach beraten werden.
Aufgrund Ratsbeschluss vom 18.05.2006 soll das bisherige Wohnheim für Asylbewerber in
Golbach abgerissen und verkauft werden. In Golbach wurden 27 Personen untergebracht.
Durch die Gemeinde Kall werden derzeit 33 Asylbewerber betreut, die bis auf 1 Person in
gemeindeeigenen Unterkünften unterbracht sind.
Es handelt sich um ausländische Mitbürger aus 15 verschiedenen Nationen
(Serbien-Montenegro 11, Angola 2, Äthiopien 1, China 1, Nepal 2, Somalia 2, Nigeria 2, Burundi 1, Kenia 1, Pakistan 1, Vietnam 1, Kamerun 2, Elfenbeinküste 1, Bangladesh 1, Türkei
1). Es werden 4 Frauen, 26 Männer und 3 Kinder (1 Monat, 6 Monate und 13 Jahre) betreut.
Die Unterbringung erfolgt zur Zeit in 4 gemeindeeigenen Häusern. Diese Unterkünfte befinden sich: in der Hüttenstraße 7 (6 Personen), Kirchplatz 1 (8 Personen), Siemensring 44 (14
Personen) und der Oberstraße 2 (4 Personen). 1 Person ist privat untergebracht.
Die Wohnsituation in den einzelnen Objekten ist bedingt durch die Räumung des Wohnheims Golbach sehr angespannt. In einigen Räumen mussten bis zu 4 Personen untergebracht werden. Im Siemensring 44 steht für 14 Personen nur 1 Dusche und 2 Toiletten zur
Verfügung. Diese Situation ist aus Sicht der Verwaltung nur begrenzt haltbar und darf nur
als vorübergehende Lösung angesehen werden. Es herrscht absolute Dringlichkeit eine andere Möglichkeit der Unterbringung zu schaffen. Im übrigen kann jederzeit damit gerechnet
werden, dass neue Zuweisungen erfolgen. Allein im vergangenen Jahr sind 12 Neuzugänge
zu verzeichnen. Derzeit besteht keine Möglichkeit einer Unterbringung, da alle Reserven
ausgeschöpft sind.
Bei der Unterbringung der Asylbewerber wird seitens der Verwaltung darauf geachtet, dass
möglichst keine Konfliktpunkte zwischen den einzelnen auftreten (Nationalität, Konfession
etc.). So kann für die Vergangenheit berichtet werden, dass keine Auffälligkeiten in Golbach
aufgetreten sind. Es gab keine Probleme mit Nachbarn, Ordnungsamt oder Polizei.
Lt. Beschluss des Rates vom 18.05.2006 soll das Asylheim Golbach abgerissen und verkauft werden. Die Unterbringung soll in Wohncontainern an einem geeigneten Standort erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Haushaltsberatungen verwiesen, wo als
möglicher Standort das Grundstück am gemeindeeigenen Wohnhaus Hüttenstraße 7 vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung sieht keine andere Altenative, da im Gewerbegebiet ein
Aufstellen eines Wohncontainers aus baurechtlicher Sicht nicht zulässig ist. Dieser Standort
ist auch aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.
Nach Auffassung der Verwaltung ist als Standort das Gelände des ehemaligen Asylheims
Golbach geeignet. Ganz besonders auch unter dem Gesichtspunkt, das wie o.a. bisher keine bemerkenswerten Probleme mit der Unterbringung der Asylbewerber aufgetreten sind.
Bezüglich der Einschätzung wie eine Eingliederung eines Wohncontainers für Asylbe- werber in der Gemeinde einzuschätzen ist, wurde die Polizei zu einer Stellungnahme angeschrieben. Seitens des Kreisjugendamtes Euskirchen wird Herr Hermes in der Sitzung anwesend sein.
Die Gemeinde Kall hat mit Zuweisungsbescheid vom 06.05.1992 für das Asylheim Golbach
Fördergelder in Höhe von ig. 111.400 € erhalten. Bei einer Nutzungsdauer von bisher 14
Jahren ist mit einer Rückzahlung von ca. 21.000 € zu rechnen.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
70/2006
26.06.2006
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Auswirkung der Wohnsituation auf die Integration von ausländischen Mitbürgern
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport,
vom 26.06.2006 – TOP 6 – beschließt der Rat, als geeigneten Standort für einen Wohncontainer
□
□
□
das Grundstück Hüttenstraße 7
das Grundstück des jetzigen Wohnheims in Golbach oder
________________.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 22.05.2006 - liegt der Einladung bei – beantragt die CDU-Fraktion über
die Wohnsituation von ausländischen Mitbürgern in der Gemeinde Kall zu beraten. Gleichzeitig soll über einen geeigneten Standort für die Unterbringung der Asylbewerber als
Ersatz für das bisherige Wohnheim in Golbach beraten werden.
Aufgrund Ratsbeschluss vom 18.05.2006 soll das bisherige Wohnheim für Asylbewerber in
Golbach abgerissen und verkauft werden. In Golbach wurden 27 Personen untergebracht.
Durch die Gemeinde Kall werden derzeit 33 Asylbewerber betreut, die bis auf 1 Person in
gemeindeeigenen Unterkünften unterbracht sind.
Vorlagen-Nr. 70/2006
Seite 2
Es handelt sich um ausländische Mitbürger aus 15 verschiedenen Nationen
(Serbien-Montenegro 11, Angola 2, Äthiopien 1, China 1, Nepal 2, Somalia 2, Nigeria 2, Burundi 1, Kenia 1, Pakistan 1, Vietnam 1, Kamerun 2, Elfenbeinküste 1, Bangladesh 1, Türkei
1). Es werden 4 Frauen, 26 Männer und 3 Kinder (1 Monat, 6 Monate und 13 Jahre) betreut.
Die Unterbringung erfolgt zur Zeit in 4 gemeindeeigenen Häusern. Diese Unterkünfte befinden sich: in der Hüttenstraße 7 (6 Personen), Kirchplatz 1 (8 Personen), Siemensring 44 (14
Personen) und der Oberstraße 2 (4 Personen). 1 Person ist privat untergebracht.
Die Wohnsituation in den einzelnen Objekten ist bedingt durch die Räumung des Wohnheims Golbach sehr angespannt. In einigen Räumen mussten bis zu 4 Personen untergebracht werden. Im Siemensring 44 steht für 14 Personen nur 1 Dusche und 2 Toiletten zur
Verfügung. Diese Situation ist aus Sicht der Verwaltung nur begrenzt haltbar und darf nur
als vorübergehende Lösung angesehen werden. Es herrscht absolute Dringlichkeit eine andere Möglichkeit der Unterbringung zu schaffen. Im übrigen kann jederzeit damit gerechnet
werden, dass neue Zuweisungen erfolgen. Allein im vergangenen Jahr sind 12 Neuzugänge
zu verzeichnen. Derzeit besteht keine Möglichkeit einer Unterbringung, da alle Reserven
ausgeschöpft sind.
Bei der Unterbringung der Asylbewerber wird seitens der Verwaltung darauf geachtet, dass
möglichst keine Konfliktpunkte zwischen den einzelnen auftreten (Nationalität, Konfession
etc.). So kann für die Vergangenheit berichtet werden, dass keine Auffälligkeiten in Golbach
aufgetreten sind. Es gab keine Probleme mit Nachbarn, Ordnungsamt oder Polizei.
Lt. Beschluss des Rates vom 18.05.2006 soll das Asylheim Golbach abgerissen und verkauft werden. Die Unterbringung soll in Wohncontainern an einem geeigneten Standort erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Haushaltsberatungen verwiesen, wo als
möglicher Standort das Grundstück am gemeindeeigenen Wohnhaus Hüttenstraße 7 vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung sieht keine andere Altenative, da im Gewerbegebiet ein
Aufstellen eines Wohncontainers aus baurechtlicher Sicht nicht zulässig ist. Dieser Standort
ist auch aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.
Nach Auffassung der Verwaltung ist als Standort das Gelände des ehemaligen Asylheims
Golbach geeignet. Ganz besonders auch unter dem Gesichtspunkt, das wie o.a. bisher keine bemerkenswerten Probleme mit der Unterbringung der Asylbewerber aufgetreten sind.
Bezüglich der Einschätzung wie eine Eingliederung eines Wohncontainers für Asylbe- werber in der Gemeinde einzuschätzen ist, wurde die Polizei zu einer Stellungnahme angeschrieben. Seitens des Kreisjugendamtes Euskirchen wird Herr Hermes in der Sitzung anwesend sein.
Die Gemeinde Kall hat mit Zuweisungsbescheid vom 06.05.1992 für das Asylheim Golbach
Fördergelder in Höhe von ig. 111.400 € erhalten. Bei einer Nutzungsdauer von bisher 14
Jahren ist mit einer Rückzahlung von ca. 21.000 € zu rechnen.