Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
72/2006
27.06.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Bauantrag für den Neubau eines Biomasse-Heizkraftwerkes auf
dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 10,
gelegen in Urft, Hermann-Josef-Haus
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die nachfolgende Angelegenheit, für die nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 – in
der am 17.11.2004 geänderten Fassung - der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
zuständig wäre, an sich zu ziehen.
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Anwesen des „Hermann-Josef-Hauses“ in Urft ein
Biomasse-Heizkraftwerk zu errichten.
Zur Realisierung des geplanten Vorhabens auf dem Gelände des Hermann-Josef-Hauses in
Urft, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall zu ändern.
Hierzu wird auf TOP 3 der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung verwiesen. Mit der 27.
Änderung des FNP der Gemeinde Kall wird die in dem geplanten Bereich festgesetzte
„Grünfläche: Spielplatz“ bzw. „Fläche für Gemeinbedarf: Therapeutisches Reiten“ in „Fläche
für Versorgungsanlage: Wärme und Elektrizität“ umgewandelt.
Vorlagen-Nr. 72/2006
Seite 2
Wie bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.03.2006 –
Punkt 5 der öffentlichen Sitzung – mitgeteilt, hat der Geschäftsführer des Hermann-JosefHauses in Urft schriftlich bestätigt, dass die Errichtung der Anlage mit Einverständnis des
Hermann-Josef-Hauses auf dessen Gelände erfolgt.
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird die Bauaufsichtsbehörde die betroffenen Träger
öffentlicher Belange nochmals am Verfahren beteiligen.
Der Bauherr wird das Projekt in der Sitzung vorstellen.
Auszüge aus den Bauvorlagen sind als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.