Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines Biomasse-Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 10, gelegen in Urft, Hermann-Josef-Haus)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines Biomasse-Heizkraftwerkes auf
dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 10,
gelegen in Urft, Hermann-Josef-Haus) Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines Biomasse-Heizkraftwerkes auf
dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 10,
gelegen in Urft, Hermann-Josef-Haus)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 72/2006 27.06.2006 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Bauantrag für den Neubau eines Biomasse-Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 10, gelegen in Urft, Hermann-Josef-Haus Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die nachfolgende Angelegenheit, für die nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 – in der am 17.11.2004 geänderten Fassung - der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zuständig wäre, an sich zu ziehen. Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Anwesen des „Hermann-Josef-Hauses“ in Urft ein Biomasse-Heizkraftwerk zu errichten. Zur Realisierung des geplanten Vorhabens auf dem Gelände des Hermann-Josef-Hauses in Urft, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall zu ändern. Hierzu wird auf TOP 3 der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung verwiesen. Mit der 27. Änderung des FNP der Gemeinde Kall wird die in dem geplanten Bereich festgesetzte „Grünfläche: Spielplatz“ bzw. „Fläche für Gemeinbedarf: Therapeutisches Reiten“ in „Fläche für Versorgungsanlage: Wärme und Elektrizität“ umgewandelt. Vorlagen-Nr. 72/2006 Seite 2 Wie bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.03.2006 – Punkt 5 der öffentlichen Sitzung – mitgeteilt, hat der Geschäftsführer des Hermann-JosefHauses in Urft schriftlich bestätigt, dass die Errichtung der Anlage mit Einverständnis des Hermann-Josef-Hauses auf dessen Gelände erfolgt. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird die Bauaufsichtsbehörde die betroffenen Träger öffentlicher Belange nochmals am Verfahren beteiligen. Der Bauherr wird das Projekt in der Sitzung vorstellen. Auszüge aus den Bauvorlagen sind als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.