Daten
Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
82/2006
18.07.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
4.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauantrag für die Aufschüttung eines Erdwalls aus der Aushubmasse zum
Neubau eines Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30,
Flurstücke 220 u.a., gelegen in Kall, Daimlerstraße
Beschlussvorschlag:
Wird auf der Grundlage der Ortsbesichtigung gefasst !
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
16. Mai 2006 - Punkt 8.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in dieser Sitzung beschlossen, das Einvernehmen für die Erweiterung des Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur
30, Flurstück 270, zu erklären.
Nunmehr beantragt die Firma, den Erdaushub (ca. 20.000,00 m³) für den Neubau des Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 220, 222 und 224,
aufzubringen. Der Baugrubenaushub soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Gefälleverhältnisse eingelagert werden. Die neu angelegten Böschungen werden mit einer Böschungsneigung von ca. 1 : 1,5 ausgebildet und modelliert. Um die neuen Böschungsflächen gegen Erosion zu schützen, wird unmittelbar nach Fertigstellung eine Anspritzbegrünung mit einer auf die Bodenverhältnisse und die angrenzende wild eingestellte Vegetation
abgestimmten Samenmischung aufgebracht. Auf der angelegten Abstellfläche der Flurstücke 220, 222 und 224 wurden im rückwärtigen Bereich bereits Erdmassen abgekippt. Diese
Erdmassen sowie die vorgelagerte Abstellfläche werden überschüttet. Bei der vorhandenen
Vegetation handelt es sich im wesentlichen um eine Anflugbegrünung aus Raps und Ginster.
Vorlagen-Nr. 82/2006
Seite 2
Die geplante Aufschüttungsfläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8
„Steinbusch“ und ist dort größtenteils als Industriegebiet bzw. eine kleine Teilfläche als „Fläche für Abgrabungen; nach Abgrabung aufzuforsten“ ausgewiesen. Ein Auszug aus dem
Bebauungsplan Kall Nr. 8 „Steinbusch“ ist als Anlage 1 beigefügt.
Damit der beantragte Bodenaushub auf der Fläche aufgebracht werden kann, muss die
Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Kall entscheiden, ob eine Befreiung von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB
erteilt werden kann.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.
Zur Erläuterung der Planung sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage 2 der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.