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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Aufschüttung eines Erdwalls aus der Aushubmasse zum Neubau eines Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 220 u.a., gelegen in Kall, Daimlerstraße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Aufschüttung eines Erdwalls aus der Aushubmasse zum Neubau eines Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 220 u.a., gelegen in Kall, Daimlerstraße) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Aufschüttung eines Erdwalls aus der Aushubmasse zum Neubau eines Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 220 u.a., gelegen in Kall, Daimlerstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 82/2006 18.07.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 4.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauantrag für die Aufschüttung eines Erdwalls aus der Aushubmasse zum Neubau eines Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 220 u.a., gelegen in Kall, Daimlerstraße Beschlussvorschlag: Wird auf der Grundlage der Ortsbesichtigung gefasst ! Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16. Mai 2006 - Punkt 8.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in dieser Sitzung beschlossen, das Einvernehmen für die Erweiterung des Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 270, zu erklären. Nunmehr beantragt die Firma, den Erdaushub (ca. 20.000,00 m³) für den Neubau des Hochregallagers auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 220, 222 und 224, aufzubringen. Der Baugrubenaushub soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Gefälleverhältnisse eingelagert werden. Die neu angelegten Böschungen werden mit einer Böschungsneigung von ca. 1 : 1,5 ausgebildet und modelliert. Um die neuen Böschungsflächen gegen Erosion zu schützen, wird unmittelbar nach Fertigstellung eine Anspritzbegrünung mit einer auf die Bodenverhältnisse und die angrenzende wild eingestellte Vegetation abgestimmten Samenmischung aufgebracht. Auf der angelegten Abstellfläche der Flurstücke 220, 222 und 224 wurden im rückwärtigen Bereich bereits Erdmassen abgekippt. Diese Erdmassen sowie die vorgelagerte Abstellfläche werden überschüttet. Bei der vorhandenen Vegetation handelt es sich im wesentlichen um eine Anflugbegrünung aus Raps und Ginster. Vorlagen-Nr. 82/2006 Seite 2 Die geplante Aufschüttungsfläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ und ist dort größtenteils als Industriegebiet bzw. eine kleine Teilfläche als „Fläche für Abgrabungen; nach Abgrabung aufzuforsten“ ausgewiesen. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan Kall Nr. 8 „Steinbusch“ ist als Anlage 1 beigefügt. Damit der beantragte Bodenaushub auf der Fläche aufgebracht werden kann, muss die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Kall entscheiden, ob eine Befreiung von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden kann. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen. Zur Erläuterung der Planung sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.