Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
88/2006
08.08.2006
Federführung: Fachbereich II
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Unterbringung von Asylbewerbern
Beschlussvorschlag:
In Abänderung des Beschlusses vom 26.06.2006 – TOP 6 – empfiehlt der Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport dem Rat, eine Wohnanlage zur Unterbringung
von 10 – 12 ausländischen Flüchtlingen auf dem Grundstück in Golbach, Oberstraße 2, zu
errichten.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport dem
Rat, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 140.000,-- € gemäß § 82 GO zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei folgenden Haushaltsstellen:
2.210.9428 Sanierung Flachdach Turnhalle GS Kall (Teilbetrag)
23.000,-- €
2.215.9414 Erneuerung der Regelanlage für die Heizungsanlage
in der Sporthalle der HS Kall
20.000,-- €
2.630.9597
Herrichtung der Parkfläche in Kall, Trierer Str.
(ehem. Speuser)
10.000,-- €
2.630.9627 Ausbau der Straße „Weiherbenden“ in Kall
30.000,-- €
2.760.9410 Einbau eines neuen Heizkessels in der alten
Schule in Kall, Aachener Straße
22.000,-- €
2.780.9401 Sanierung von Wirtschaftswegen
35.000,-- €
Die vorstehenden Maßnahmen werden im Haushalt 2007 neu veranschlagt.
Vorlagen-Nr. 88/2006
Seite 2
Sachdarstellung:
Aufgrund Ratsbeschluss vom 27.06.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, durch entsprechende Anzeigen zu ermitteln, ob Wohnungen für die Unterbringung von Asylbewerbern
durch die Gemeinde angemietet werden können.
Auf den von der Verwaltung im Rundblick und Wochenspiegel veröffentlichten Aufruf, dass
dringend Wohnraum für Asylbewerber benötigt wird, sind keine Reaktionen erfolgt. Auch
Nachfragen , die direkt an Vermieter von leerstehenden Objekten erfolgt sind, wurden stets
negativ beschieden. Trotz zahlreicher Bemühungen und vieler Anfragen wurde der Verwaltung innerhalb der gesetzten Frist von 4 Wochen keine Wohnung zur Anmietung zur Verfügung gestellt.
Bedingt durch die Räumung des Übergangsheimes in Golbach ist die derzeitige Wohnsituation in den Notunterkünften sehr angespannt. Am 14.7.2006 war in der Unterkunft am Siemensring 44 ein Polizeieinsatz nach einer Messerstecherei erforderlich. Darüberhinaus sind
dort ständig Streitigkeiten, die z.T. in Handgreiflichkeiten zwischen den Bewohnern ausarten. Möglichkeiten zur Umverteilung der Asylbwerber sind nicht gegeben.
Es herrscht absolute Dringlichkeit, eine andere Möglichkeit der Unterbringung zu schaffen.
Da die Unterkunft im Siemensring 44 nicht über eine zentrale Heizungsanlage verfügt, besteht derzeit keine Möglichkeit die Räume dort zu beheizen. Bei einer Unterbringung von 3-4
Personen pro Zimmer können dort schon aus Platzmangel keine Öfen aufgestellt werden.
Derzeit ist ebenfalls im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsstrom aus dem Libanon mit
Zuweisungen zu rechnen. Eine diesbezügliche Anfrage ist bereits in der vergangenen Woche durch die Bezirksregierung an die Kommunen erfolgt.
In den Haushaltsberatungen 2006 wurde beschlossen, das Grundstück Oberstraße zu verkaufen und eine Wohnanlage für 6 – 8 Personen auf einem anderen Grundstück zu errichten. Als Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks Oberstr. wurden 75.000,-- € und als Baukosten für die Wohnanlage wurden 80.000,-- € veranschlagt, so dass im Haushalt nur
5.000,-- € zur Verfügung stehen.
Der Standort sollte im Fachausschuss festgelegt werden. Als mögliche Standorte wurden
gemeindliche Grundstücke in Kall, Siemensring bzw. Hüttenstraße 7 in Erwägung gezogen.
Grundstücke im Siemensring scheiden aus baurechtlichen Gründen aus. Gegen die Errichtung auf dem Grundstück Hüttenstraße 7 haben die Anwohner Bedenken erhoben. Der
Fachausschuss hat daraufhin dem Rat am 26.06.2006 empfohlen, keine Wohnanlage zu
errichten und geeignete Wohnungen anzumieten. Eine Anmietung ist jedoch – wie vorstehend dargelegt – nicht möglich.
Von der Verwaltung wird der Antrag aus den Haushaltsberatungen aufrecht erhalten, das
bisherige Übergangsheim in Golbach, Oberstraße 2, abzureißen und auf diesem Grundstück
eine Wohnanlage für 10 – 12 Personen zu errichten. Die entstehenden Kosten wurden wie
folgt ermittelt:
Vorlagen-Nr. 88/2006
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Abriss des vorhandenen Gebäudes
30.000 €
Herstellung einer neuen Wohnanlage
80.000 €
Herstellung eines Gashausanschlusses
5.000 €
Außenanlagen
5.000 €
Unvorhersehbares
5.000 €
125.000 €
+ 16 % MWSt
20.000 €
145.000 €
Zur Deckung der erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 140.000 € wird vorgeschlagen, die im Beschlussentwurf enthaltenen Maßnahmen zurückzustellen und im
Haushalt 2007 neu zu veranschlagen.
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