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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine) Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 92/2006 29.08.2006 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.451.7180 7.750,-- über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Euro TOP 2 Gewährung von Zuschüssen an Vereine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2006 bereitgestellten Betrag von 7.750,00 Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Bei der Mittelverteilung dürfen nur solche Vereine berücksichtigt werden, die Jugendarbeit leisten. Von den Sportvereinen wird eine Beteiligung an den Kosten der Sporthallen in Höhe von je 150,00 Euro pro Verein für das Jahr 2006 gefordert. Sachdarstellung: Im Verwaltungshaushalt 2006 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,00 Euro zur Verfügung. In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Vorlagen-Nr. 92/2006 Seite 2 Gemäß Beschluss des Rates vom 28.06.2005 werden die Mittel ab dem Haushaltsjahr 2005 im Unterabschnitt 451 (Jugendarbeit) veranschlagt. Bei der Mittelverteilung dürfen deshalb nur noch solche Vereine berücksichtigt werden, die Jugendarbeit leisten. Die von den Sportvereinen zu zahlende Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze wurde lt. Ratsbeschluss vom 28.06.2005 von 50,00 Euro auf 150,00 Euro pro Verein erhöht und wird mit den o.a. Zuschüssen bzw. mit den Zuschüssen zum Unterhaltungsaufwand eigener Sportstätten verrechnet oder direkt angefordert. Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist beigefügt.