Daten
Kommune
Kall
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13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
92/2006
29.08.2006
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 1.451.7180
7.750,--
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Euro
TOP 2
Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2006 bereitgestellten
Betrag von 7.750,00 Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder
wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Bei der Mittelverteilung dürfen nur solche Vereine berücksichtigt werden,
die Jugendarbeit leisten.
Von den Sportvereinen wird eine Beteiligung an den Kosten der Sporthallen in Höhe
von je 150,00 Euro pro Verein für das Jahr 2006 gefordert.
Sachdarstellung:
Im Verwaltungshaushalt 2006 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
7.750,00 Euro zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger
Bürger dieser Fraktion beteiligt werden.
Vorlagen-Nr. 92/2006
Seite 2
Gemäß Beschluss des Rates vom 28.06.2005 werden die Mittel ab dem Haushaltsjahr
2005 im Unterabschnitt 451 (Jugendarbeit) veranschlagt. Bei der Mittelverteilung dürfen
deshalb nur noch solche Vereine berücksichtigt werden, die Jugendarbeit leisten.
Die von den Sportvereinen zu zahlende Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen
und Sportplätze wurde lt. Ratsbeschluss vom 28.06.2005 von 50,00 Euro auf 150,00 Euro
pro Verein erhöht und wird mit den o.a. Zuschüssen bzw. mit den Zuschüssen zum Unterhaltungsaufwand eigener Sportstätten verrechnet oder direkt angefordert.
Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist beigefügt.