Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
95/2006
29.08.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel bei HHSt. 1.490.7180 nicht
verfügbar, da keine Einnahmen bei
HHSt. 1.900.0515
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in 2006 keine Zuschüsse zu gewähren.
Sachdarstellung:
Im Haushaltsplan 2006 sind Mittel in Höhe von 1.500,00 € zur Förderung der kommunalen
Entwicklungszusammenarbeit eingeplant, die aus erwarteten Landeszuschüssen in gleicher Höhe gedeckt werden. Aufgrund der Konsolidierung des Landeshaushalts wurden die
Mittel für kommunale Entwicklungszusammenarbeit von 1,8 Mio. € im Jahr 2005 auf
300.000,00 € im Jahr 2006 gesenkt, das Förderprogramm wurde reformiert.
Nähere Informationen enthält der beigefügte Erlass des Ministeriums für Generationen,
Familie, Frauen und Integration NRW vom 08.08.2006. Wie diesem Erlass zu entnehmen
ist, fällt das bisherige Verfahren der Bezuschussung der Eine-Welt-Arbeit in den örtlichen
Kirchengemeinden nicht unter den angegebenen Zuwendungszweck. Auch die bisher
ebenfalls vorgenommene Bezuschussung der Integrationsarbeit im Schülercafe lässt sich
nicht unter die förderfähigen Maßnahmen subsumieren.
Im Jahre 2005 wurden den Kirchen und Leprakreisen je 100,00 € bewilligt. Da jedoch die
Gewährung einer Zuweisung für diesen Zweck nach den Förderrichtlinien ausgeschlossen
ist, kann auch ein entsprechender Zuschuss der Gemeinde an die Kirchengemeinden nicht
gewährt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf den vorliegenden Antrag der Kirchengemeinde Sötenich keinen Zuschuss zu gewähren.