Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,8 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit)

öffnen download melden Dateigröße: 9,8 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 95/2006 29.08.2006 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel bei HHSt. 1.490.7180 nicht verfügbar, da keine Einnahmen bei HHSt. 1.900.0515 Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in 2006 keine Zuschüsse zu gewähren. Sachdarstellung: Im Haushaltsplan 2006 sind Mittel in Höhe von 1.500,00 € zur Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit eingeplant, die aus erwarteten Landeszuschüssen in gleicher Höhe gedeckt werden. Aufgrund der Konsolidierung des Landeshaushalts wurden die Mittel für kommunale Entwicklungszusammenarbeit von 1,8 Mio. € im Jahr 2005 auf 300.000,00 € im Jahr 2006 gesenkt, das Förderprogramm wurde reformiert. Nähere Informationen enthält der beigefügte Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW vom 08.08.2006. Wie diesem Erlass zu entnehmen ist, fällt das bisherige Verfahren der Bezuschussung der Eine-Welt-Arbeit in den örtlichen Kirchengemeinden nicht unter den angegebenen Zuwendungszweck. Auch die bisher ebenfalls vorgenommene Bezuschussung der Integrationsarbeit im Schülercafe lässt sich nicht unter die förderfähigen Maßnahmen subsumieren. Im Jahre 2005 wurden den Kirchen und Leprakreisen je 100,00 € bewilligt. Da jedoch die Gewährung einer Zuweisung für diesen Zweck nach den Förderrichtlinien ausgeschlossen ist, kann auch ein entsprechender Zuschuss der Gemeinde an die Kirchengemeinden nicht gewährt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf den vorliegenden Antrag der Kirchengemeinde Sötenich keinen Zuschuss zu gewähren.