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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Sonderprogramm zur Förderung von Kindern und Jugendlichen; hier: Aktionsplan "Frühe Förderung von Kindern")

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Sonderprogramm zur Förderung von Kindern und Jugendlichen;
hier:   Aktionsplan "Frühe Förderung von Kindern") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Sonderprogramm zur Förderung von Kindern und Jugendlichen;
hier:   Aktionsplan "Frühe Förderung von Kindern")

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 112/2006 14.09.2006 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer x Beschlussfassung Mitzeichnung durch x Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.460.7183 x außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. (neu) Deckung erfolgt durch a) Landeszuschuss b) Minderausgaben bei 2.791.9810 15.000 Euro 100.500 Euro 90.000 10.500 TOP 2 Sonderprogramm zur Förderung von Kindern und Jugendlichen; hier: Aktionsplan „Frühe Förderung von Kindern“ Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat - unter der Voraussetzung, dass ein 90 %iger Zuschuss gewährt wird - folgende Mittel bereitzustellen: - - b) für den Anbau eines Ruhe- und Wickelraumes am Kindergarten Hüttenstraße einschl. Einrichtung für die Einrichtungskosten eines Ruhe- und Wickelraumes an einem anderen Kindergarten (ohne Anbau) 95.000,-- € 5.500,-- €. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, kurzfristig eine/n Lehrer/in mit der Durchführung von Sprachkursen am Kindergarten Hüttenstr. und bei Bedarf auch an weiteren Kindergärten zu beauftragen. Diese Sprachkurse sollen auch dann durchgeführt werden, wenn eine Landesförderung nicht erfolgt. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss einer Fortbildung von Erzieherinnen in diesem Bereich zu. Vorlagen-Nr. 112/2006 Seite 2 Sachdarstellung: Mit beiliegendem Rundschreiben vom 14.07.2006 (Eingang 01.08.2006) informiert der Landschaftsverband über ein Sonderprogramm „Frühe Förderung von Kindern“. Dieses Programm gilt vor allem für die Bereiche der Schaffung von Plätzen für zweijährige Kinder und der Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache. Problematisch ist die Forderung, dass die Projekte bis 31.12.2006 abgeschlossen sein müssen. Die Verwaltung hofft, dass diese Forderung noch gelockert wird. Wegen des Zeitdrucks wurden vorsorglich bereits Anträge gestellt. In Anbetracht des geringen Umfanges des Sonderprogramms (landesweit nur 3 Mio. €) hat bei der Schaffung von Plätzen für zweijährige Kinder maximal 1 Maßnahme Aussicht auf Förderung. Vorgeschlagen wird, am Kindergarten Hüttenstr. 1 Ruhe- und Wickelraum anzubauen. Bei einer 90 %igen Förderung in Höhe von 85.000,-- € müssten rd. 95.000,-- € verausgabt werden. Darüber hinaus sollte versucht werden, für einen weiteren Kindergarten, der die räumlichen Voraussetzungen bereits erfüllt, eine Förderung der Einrichtungskosten eines Ruhe- und Wickelraumes zu erreichen. Weiter kann aus dem Programm evtl. auch eine Sprachförderung bezuschusst werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge befürwortet in erster Linie eine Fortbildung der Erzieherinnen, „da sie das Vertrauensverhältnis haben, dauerhaft erhalten bleiben und die Förderung in den Kita-Alltag einbauen können“. Entsprechende Kurse werden z.B. vom Sozialpädagogischen Institut der Fachhochschule Köln angeboten. Sprachförderung kann jedoch auch mit externem Sprachförderpersonal durchgeführt werden. Dabei kommen Personen mit Lehramtshauptstudium oder Anwärter für das Lehramt in Betracht. Externes Personal könnte zumindest so lange in Anspruch genommen werden, bis eigenes Personal ausgebildet ist. Obwohl die Sprachförderung in den Kindergärten keine Aufgabe der Gemeinde ist, soll die Sprachförderung nach dem Willen der Mehrheit des Rates ggf. auch ohne Landesförderung durchgeführt werden. Hierfür stehen im Haushalt 2006 Mittel in Höhe von 15.000,-- € zur Verfügung.