Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
112/2006
14.09.2006
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
x
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
x
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 1.460.7183
x
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. (neu)
Deckung erfolgt durch
a) Landeszuschuss
b) Minderausgaben bei 2.791.9810
15.000
Euro
100.500
Euro
90.000
10.500
TOP 2
Sonderprogramm zur Förderung von Kindern und Jugendlichen;
hier: Aktionsplan „Frühe Förderung von Kindern“
Beschlussvorschlag:
a)
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat
- unter der Voraussetzung, dass ein 90 %iger Zuschuss gewährt wird - folgende Mittel
bereitzustellen:
-
-
b)
für den Anbau eines Ruhe- und Wickelraumes am
Kindergarten Hüttenstraße einschl. Einrichtung
für die Einrichtungskosten eines Ruhe- und Wickelraumes
an einem anderen Kindergarten (ohne Anbau)
95.000,-- €
5.500,-- €.
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, kurzfristig
eine/n Lehrer/in mit der Durchführung von Sprachkursen am Kindergarten Hüttenstr.
und bei Bedarf auch an weiteren Kindergärten zu beauftragen. Diese Sprachkurse
sollen auch dann durchgeführt werden, wenn eine Landesförderung nicht erfolgt.
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss einer Fortbildung von Erzieherinnen in diesem
Bereich zu.
Vorlagen-Nr. 112/2006
Seite 2
Sachdarstellung:
Mit beiliegendem Rundschreiben vom 14.07.2006 (Eingang 01.08.2006) informiert der
Landschaftsverband über ein Sonderprogramm „Frühe Förderung von Kindern“. Dieses
Programm gilt vor allem für die Bereiche der Schaffung von Plätzen für zweijährige Kinder
und der Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache.
Problematisch ist die Forderung, dass die Projekte bis 31.12.2006 abgeschlossen sein müssen. Die Verwaltung hofft, dass diese Forderung noch gelockert wird. Wegen des Zeitdrucks
wurden vorsorglich bereits Anträge gestellt.
In Anbetracht des geringen Umfanges des Sonderprogramms (landesweit nur 3 Mio. €) hat
bei der Schaffung von Plätzen für zweijährige Kinder maximal 1 Maßnahme Aussicht auf
Förderung. Vorgeschlagen wird, am Kindergarten Hüttenstr. 1 Ruhe- und Wickelraum anzubauen. Bei einer 90 %igen Förderung in Höhe von 85.000,-- € müssten rd. 95.000,-- €
verausgabt werden. Darüber hinaus sollte versucht werden, für einen weiteren Kindergarten,
der die räumlichen Voraussetzungen bereits erfüllt, eine Förderung der Einrichtungskosten
eines Ruhe- und Wickelraumes zu erreichen.
Weiter kann aus dem Programm evtl. auch eine Sprachförderung bezuschusst werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge befürwortet in erster Linie eine Fortbildung der
Erzieherinnen, „da sie das Vertrauensverhältnis haben, dauerhaft erhalten bleiben und die
Förderung in den Kita-Alltag einbauen können“.
Entsprechende Kurse werden z.B. vom Sozialpädagogischen Institut der Fachhochschule
Köln angeboten.
Sprachförderung kann jedoch auch mit externem Sprachförderpersonal durchgeführt werden. Dabei kommen Personen mit Lehramtshauptstudium oder Anwärter für das Lehramt in
Betracht. Externes Personal könnte zumindest so lange in Anspruch genommen werden, bis
eigenes Personal ausgebildet ist.
Obwohl die Sprachförderung in den Kindergärten keine Aufgabe der Gemeinde ist, soll die
Sprachförderung nach dem Willen der Mehrheit des Rates ggf. auch ohne Landesförderung
durchgeführt werden. Hierfür stehen im Haushalt 2006 Mittel in Höhe von 15.000,-- € zur
Verfügung.