Daten
Kommune
Kall
Größe
19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
114/2006
14.09.2006
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 8
Regionale Schulzeitstaffelung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, einer Veränderung der Fahrzeiten der Schulbusse nicht zuzustimmen.
Alternativ:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, einer Veränderung der Fahrzeiten der Schulbusse unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Fahrzeiten sich um nicht mehr als 5 Minuten verschieben, eine Änderung der Unterrichtszeiten
an den gemeindlichen Schulen nicht notwendig wird und die entstehenden Mehrkosten ausschließlich auf den Verursacher umgelegt werden.
Sachdarstellung:
Die Planungsgesellschaft Verkehr Köln GmbH (PGV) untersucht seit geraumer Zeit die Möglichkeiten zur angebotsstrukturellen und wirtschaftlichen Optimierung des Schülertransportes in der Region Schleiden durch eine regional abgestimmte Schulzeitstaffelung.
In einem ersten Untersuchungsschritt wurde festgestellt, dass das derzeitige Fahrtenangebot im wesentlichen der Nachfrage entspricht. Zwar wären geringfügige Modifikationen in
der Bedienung möglich, die aber weder zu einer Verbesserung der Bedienungsqualität noch
zu einer Reduzierung der Kosten beitragen würden.
Vorlagen-Nr. 114/2006
Seite 2
Im Zuge der Untersuchungen wurde seitens des Clara-Fey-Gymnasiums Schleiden der
Wunsch nach einer Veränderung der Schulzeiten an die PGV herangetragen. Hintergrund
dieses Änderungswunsches ist eine Umstellung der Unterrichtszeiten zur Gewährleistung
der bisher nicht gegebenen, aber gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichts- und Pausenzeiten.
Im Rahmen der stattgefundenen Gespräche haben sich mittlerweile zwei Varianten als von
der PGV favorisiert für eine Umsetzung herausgebildet, die in der Anlage dargestellt sind.
Diese Varianten haben folgende Konsequenzen für die umliegenden Schulen:
Variante 3:
Schulbeginn an den involvierten Schleidener Schulen um 7.40 Uhr
Die Schüler müssen zukünftig ca. 10 Min. früher ihre Wohnungen verlassen.
Das gilt auch für Teile der Schüler des Hermann-Josef-Kollegs.
Alle anderen Schulen bzw. deren Schüler in den benachbarten Gebietskörperschaften sind von dem früheren Schulbeginn in Schleiden nicht betroffen.
Schulende nach der 6. Std. an den involvierten Schleidener Schulen um 12.50 Uhr
Die Schüler sind ca. 5 Min. später zu Hause.
Bis auf wenige Ausnahmen sind auch die Schüler der Schulen in den benachbarten
Gebietskörperschaften ca. 5 Min. später zu Hause.
An mehreren Verknüpfungspunkten verkürzen sich die Umstiegszeiten um ca. 5 Min.
Gegenüber dem Status quo resultieren aus Var. 3 ca. 23.000 € Mehrkosten / Jahr.
Variante 4:
Schulbeginn an den involvierten Schleidener Schulen um 7.40 Uhr (wie bei Var. 3)
Die Schüler müssen zukünftig ca. 10 Min. früher ihre Wohnung verlassen.
Das gilt auch für Teile der Schüler des Hermann-Josef-Kollegs.
Alle anderen Schulen bzw. deren Schüler in den benachbarten Gebietskörperschaften sind nicht betroffen.
Schulende nach der 6. Std. an den involvierten Schleidener Schulen um 13.00 Uhr
Die Schüler sind bis zu ca. 20 Min. später zu Hause.
Bis auf wenige Ausnahmen sind auch die Schüler der Schulen in den benachbarten
Gebietskörperschaften bis zu ca. 20 Min. später zu Hause.
an mehreren Verknüpfungspunkten verkürzen sich die Umstiegszeiten um ca. 10
Min. (Ausnahme: deutliche Verschlechterung in Bad Münstereifel, wo die Schüler, die
die Linie 824 nutzen, 30 Min. auf den Bus warten müssen).
Gegenüber dem Status quo resultieren aus Var. 4 ca. 35.000 € Mehrkosten / Jahr.
Bis zum 16.08.2006 lagen der PGV folgende Rückmeldungen der beteiligten Schulträger
vor:
Vorlagen-Nr. 114/2006
von
Seite 3
Rückmeldung
am
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Dahlem
Gemeinde Hellenthal
Stadt Schleiden
Clara-Fey-Gymnasium
12.07.06
19.07.06
16.08.06
11.08.06
14.08.06
ausschl.
Var. 3
X
X
X
Var. 3
ggf.
Var. 4
ausschl.
Var. 4
Var. 4
ggf.
Var. 3
X
X
Zuvor hatte die Stadt Bad Münstereifel vermerkt, dass man die Var. 4 ablehnt, es sei denn,
dass eine Reduzierung der 2. Pausenzeit an weiterführenden Schulen in Schleiden von 20
auf 15 Minuten vorgenommen wird.
Auch die Schulleitung des (in freier Trägerschaft befindlichen) St. Angela-Gymnasiums in
Bad Münstereifel hält eine fahrzeitliche Verschiebung von 10 Minuten nach der 6. Unterrichtsstunde, die bei einer Umsetzung von Var. 4 entstehen würde, für nicht akzeptabel (Präferenz Var. 3).
Seitens des HJK Steinfeld wurde laut PGV eine „vorbehaltliche“ Rückmeldung für Var. 3 abgegeben, deren Endgültigkeit aber von dem (noch nicht vorliegenden) Votum der Gemeinde
Kall abhängig sei. Die Gemeinde Nettersheim schließt sich keiner Variante an, da eine Finanzierung der Mehrkosten noch nicht ersichtlich sei.
Das Clara-Fey-Gymnasium hat für den Fall, dass eine Umsetzung der von dort favorisierten
Variante 4 abgelehnt wird, bereits angedroht, aus dem derzeitigen Beförderungsverbund
auszusteigen. Wenn das Clara-Fey-Gymnasium trotz des ansonsten mehrheitlichen Votums
für Variante 3 auf der Umsetzung der Variante 4 besteht, ergibt sich nach Angaben der PGV
folgender weiterer Ablauf :
1.
2.
3.
3a.
3b.
Das Clara-Fey-Gymnasium erklärt der Regionalverkehr Köln seinen Ausstieg
aus der integrierten Schülerbeförderung zu einem definierten Zeitpunkt.
Die RVK informiert den Kreis und die involvierten Kommunen über die daraus
resultierenden Mehrkosten.
Der Kreis klärt mit der Bezirksregierung, ob ein solches Vorgehen angesichts
der Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte realisiert werden kann.
Gibt die Bezirksregierung ihr Plazet, würde das Fahrtenangebot für die teilnehmenden Gemeinden ab dem definierten Zeitpunkt wie heute verbleiben.
Verweigert die Bezirksregierung ihre Zustimmung, würde das Fahrtenangebot
ab dem definierten Zeitpunkt nach Angaben der PGVgemäß Variante 3 verändert.
Die Schulleiter werden in der Sitzung zu den beabsichtigten Änderungen Stellung nehmen.
Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten, die aus einer Umstellung der Fahrtzeiten resultieren würden und der ungeklärten Frage der Kostentragung für diese Mehrkosten hält die
Verwaltung eine Zustimmung zu einer der angebotenen Alternativen nicht für sinnvoll, insbesondere da sich neben einer Erhöhung der derzeitigen Beförderungskosten auch eine
Verschlechterung der Fahrtzeiten ergeben würde.
Vorlagen-Nr. 114/2006
Seite 4