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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Regionale Schulzeitstaffelung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Regionale Schulzeitstaffelung) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Regionale Schulzeitstaffelung) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Regionale Schulzeitstaffelung) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Regionale Schulzeitstaffelung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 114/2006 14.09.2006 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 8 Regionale Schulzeitstaffelung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, einer Veränderung der Fahrzeiten der Schulbusse nicht zuzustimmen. Alternativ: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, einer Veränderung der Fahrzeiten der Schulbusse unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Fahrzeiten sich um nicht mehr als 5 Minuten verschieben, eine Änderung der Unterrichtszeiten an den gemeindlichen Schulen nicht notwendig wird und die entstehenden Mehrkosten ausschließlich auf den Verursacher umgelegt werden. Sachdarstellung: Die Planungsgesellschaft Verkehr Köln GmbH (PGV) untersucht seit geraumer Zeit die Möglichkeiten zur angebotsstrukturellen und wirtschaftlichen Optimierung des Schülertransportes in der Region Schleiden durch eine regional abgestimmte Schulzeitstaffelung. In einem ersten Untersuchungsschritt wurde festgestellt, dass das derzeitige Fahrtenangebot im wesentlichen der Nachfrage entspricht. Zwar wären geringfügige Modifikationen in der Bedienung möglich, die aber weder zu einer Verbesserung der Bedienungsqualität noch zu einer Reduzierung der Kosten beitragen würden. Vorlagen-Nr. 114/2006 Seite 2 Im Zuge der Untersuchungen wurde seitens des Clara-Fey-Gymnasiums Schleiden der Wunsch nach einer Veränderung der Schulzeiten an die PGV herangetragen. Hintergrund dieses Änderungswunsches ist eine Umstellung der Unterrichtszeiten zur Gewährleistung der bisher nicht gegebenen, aber gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichts- und Pausenzeiten. Im Rahmen der stattgefundenen Gespräche haben sich mittlerweile zwei Varianten als von der PGV favorisiert für eine Umsetzung herausgebildet, die in der Anlage dargestellt sind. Diese Varianten haben folgende Konsequenzen für die umliegenden Schulen: Variante 3: Schulbeginn an den involvierten Schleidener Schulen um 7.40 Uhr Die Schüler müssen zukünftig ca. 10 Min. früher ihre Wohnungen verlassen. Das gilt auch für Teile der Schüler des Hermann-Josef-Kollegs. Alle anderen Schulen bzw. deren Schüler in den benachbarten Gebietskörperschaften sind von dem früheren Schulbeginn in Schleiden nicht betroffen. Schulende nach der 6. Std. an den involvierten Schleidener Schulen um 12.50 Uhr Die Schüler sind ca. 5 Min. später zu Hause. Bis auf wenige Ausnahmen sind auch die Schüler der Schulen in den benachbarten Gebietskörperschaften ca. 5 Min. später zu Hause. An mehreren Verknüpfungspunkten verkürzen sich die Umstiegszeiten um ca. 5 Min. Gegenüber dem Status quo resultieren aus Var. 3 ca. 23.000 € Mehrkosten / Jahr. Variante 4: Schulbeginn an den involvierten Schleidener Schulen um 7.40 Uhr (wie bei Var. 3) Die Schüler müssen zukünftig ca. 10 Min. früher ihre Wohnung verlassen. Das gilt auch für Teile der Schüler des Hermann-Josef-Kollegs. Alle anderen Schulen bzw. deren Schüler in den benachbarten Gebietskörperschaften sind nicht betroffen. Schulende nach der 6. Std. an den involvierten Schleidener Schulen um 13.00 Uhr Die Schüler sind bis zu ca. 20 Min. später zu Hause. Bis auf wenige Ausnahmen sind auch die Schüler der Schulen in den benachbarten Gebietskörperschaften bis zu ca. 20 Min. später zu Hause. an mehreren Verknüpfungspunkten verkürzen sich die Umstiegszeiten um ca. 10 Min. (Ausnahme: deutliche Verschlechterung in Bad Münstereifel, wo die Schüler, die die Linie 824 nutzen, 30 Min. auf den Bus warten müssen). Gegenüber dem Status quo resultieren aus Var. 4 ca. 35.000 € Mehrkosten / Jahr. Bis zum 16.08.2006 lagen der PGV folgende Rückmeldungen der beteiligten Schulträger vor: Vorlagen-Nr. 114/2006 von Seite 3 Rückmeldung am Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Gemeinde Hellenthal Stadt Schleiden Clara-Fey-Gymnasium 12.07.06 19.07.06 16.08.06 11.08.06 14.08.06 ausschl. Var. 3 X X X Var. 3 ggf. Var. 4 ausschl. Var. 4 Var. 4 ggf. Var. 3 X X Zuvor hatte die Stadt Bad Münstereifel vermerkt, dass man die Var. 4 ablehnt, es sei denn, dass eine Reduzierung der 2. Pausenzeit an weiterführenden Schulen in Schleiden von 20 auf 15 Minuten vorgenommen wird. Auch die Schulleitung des (in freier Trägerschaft befindlichen) St. Angela-Gymnasiums in Bad Münstereifel hält eine fahrzeitliche Verschiebung von 10 Minuten nach der 6. Unterrichtsstunde, die bei einer Umsetzung von Var. 4 entstehen würde, für nicht akzeptabel (Präferenz Var. 3). Seitens des HJK Steinfeld wurde laut PGV eine „vorbehaltliche“ Rückmeldung für Var. 3 abgegeben, deren Endgültigkeit aber von dem (noch nicht vorliegenden) Votum der Gemeinde Kall abhängig sei. Die Gemeinde Nettersheim schließt sich keiner Variante an, da eine Finanzierung der Mehrkosten noch nicht ersichtlich sei. Das Clara-Fey-Gymnasium hat für den Fall, dass eine Umsetzung der von dort favorisierten Variante 4 abgelehnt wird, bereits angedroht, aus dem derzeitigen Beförderungsverbund auszusteigen. Wenn das Clara-Fey-Gymnasium trotz des ansonsten mehrheitlichen Votums für Variante 3 auf der Umsetzung der Variante 4 besteht, ergibt sich nach Angaben der PGV folgender weiterer Ablauf : 1. 2. 3. 3a. 3b. Das Clara-Fey-Gymnasium erklärt der Regionalverkehr Köln seinen Ausstieg aus der integrierten Schülerbeförderung zu einem definierten Zeitpunkt. Die RVK informiert den Kreis und die involvierten Kommunen über die daraus resultierenden Mehrkosten. Der Kreis klärt mit der Bezirksregierung, ob ein solches Vorgehen angesichts der Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte realisiert werden kann. Gibt die Bezirksregierung ihr Plazet, würde das Fahrtenangebot für die teilnehmenden Gemeinden ab dem definierten Zeitpunkt wie heute verbleiben. Verweigert die Bezirksregierung ihre Zustimmung, würde das Fahrtenangebot ab dem definierten Zeitpunkt nach Angaben der PGVgemäß Variante 3 verändert. Die Schulleiter werden in der Sitzung zu den beabsichtigten Änderungen Stellung nehmen. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten, die aus einer Umstellung der Fahrtzeiten resultieren würden und der ungeklärten Frage der Kostentragung für diese Mehrkosten hält die Verwaltung eine Zustimmung zu einer der angebotenen Alternativen nicht für sinnvoll, insbesondere da sich neben einer Erhöhung der derzeitigen Beförderungskosten auch eine Verschlechterung der Fahrtzeiten ergeben würde. Vorlagen-Nr. 114/2006 Seite 4