Daten
Kommune
Kall
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13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
117/2006
26.09.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Gewässerunterhaltung in Scheven „Bleibach“;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird in der Sitzung aufgrund der Beratung formuliert.
Sachdarstellung:
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 28.07.2006 ist als Anlage beigefügt.
Für die Unterhaltung des Bleibaches im Gemeindegebiet ist die Gemeinde Kall zuständig.
Über die Problematik „Umlage an den Erftverband“ und die Unterhaltung der Gewässer im
Bereich des Einzugsgebietes des Erftverbandes (Bereich Bleibach nebst betroffenen Ortslagen Dottel, Scheven, Wallenthal) wurde im Jahre 1998 im Abwasserausschuss beraten. Der
Ausschuss hat aus reiner Kostenbetrachtung auf Vorschlag der Verwaltung einer Übertragung der Gewässerunterhaltung auf den Erftverband nicht zugestimmt. Zur Information ist
ein Presseartikel aus dem Jahre 1998 als Anlage beigefügt.
Zu der Frage der Realisierung eines Regenrückhaltebeckens oberhalb des Kindergartens in
Scheven ist aus Sicht der Verwaltung folgendes zu beachten:
In der Regel werden Regenrückhaltebecken aus Gründen der Wirtschaftlichkeit errichtet.
Beispiele:
-
beim Anschluss von neuen Baugebieten an eine vorhandene, nahezu vollbelastete Kanalisation
-
bei der Sanierung überlasteter Kanalnetze
Vorlagen-Nr. 117/2006
-
Seite 2
bei der Einleitung größerer Regenwasserabflüsse in einen kleinen Vorfluter, wenn durch
ein Becken ein Bachausbau vermieden werden kann (Baugebiet Niederscheven).
Für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens ist ein konzentrierter Zufluss entweder
über einen Kanal oder einen Vorfluter Voraussetzung. Für eine Funktion dieses Beckens
wäre es erforderlich, im gesamten Einzugsgebiet künstliche Abfanggräben zu bauen und
das Wasser dem Becken zuzuleiten.