Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,1 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur @BEZ@ @GRG@
am @WTG@, den @TRM@.
Sitzungsbeginn:
TOP
@VON@ Uhr
Sitzungsende:
@BIS@ Uhr
Betreff
@TOP@ @BTR@
@BSW@
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, dass das Tauchen durch
organisierte Taucher an 4 Terminen im Jahr außerhalb des Sommerhalbjahres mit maximal 5
Tauchern pro Tauchgang ausnahmsweise durch die Stadt genehmigt werden kann, unter der
Voraussetzung, dass dabei Aufgaben zur ökologischen Betreuung des Sees
wahrgenommen werden. Die nachfolgenden Punkte haben hierbei Berücksichtigung zu finden:
1. Das Tauchen dient der ökologischen Überwachung des Peringssees. Der Erftverband, der RheinErft-Kreis sowie die Städte Bedburg und Bergheim sind mit einem kurzen Bericht über die Ergebnisse
der Tauchgänge zu informieren.
2. Das Tauchen wird beschränkt auf 4 Termine im Jahr (außerhalb des Sommerhalbjahres) mit maximal
5 Tauchern pro Tauchgang.
3. Das Erholungsgebiet darf nicht mit motorbetriebenen Fahrzeugen befahren werden. Motorfahrzeuge
müssen auf dem Parkplatz am Kreisverkehr der L361n zurückgelassen werden.
4. Die interessierten Tauchvereine und Taucher schließen sich zu einer „Gruppe zur ökologischen
Betreuung des Peringssees“ zusammen und benennen einen Vertreter, der bei den Städten die
Genehmigung zur Betauchung im vorgesehenen Umfang alljährlich beantragt und den Behörden als
verantwortlicher Ansprechpartner dient. Die zugelassenen Taucher werden in der Genehmigung
namentlich benannt.
5. Die bei der Verwaltung bekannten und bisher interessierten Tauchvereine und Taucher werden über
den Beschluss und die Verfahrensweise informiert.
6. Die „Gruppe zur ökologischen Betreuung des Peringssees“ stimmt mit dem Erftverband, der Unteren
Landschaftsbehörde und den beiden am Peringssee zugelassenen Angelsportvereinen die genauen
Tauchtermine ab.
@ABW@
@BEM@