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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung mit Umbau von bestehendem Nebengebäude 3 und Wiederaufbau Nebengebäude 2 zu einem Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung mit Umbau von bestehendem Nebengebäude 3 und Wiederaufbau Nebengebäude 2 zu einem Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung mit Umbau von bestehendem Nebengebäude 3 und Wiederaufbau Nebengebäude 2 zu einem Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 137/2006 26.09.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2.4 Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung mit Umbau von bestehendem Nebengebäude 3 und Wiederaufbau Nebengebäude 2 zu einem Einfamilienwohnhaus im Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“ Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Antragsteller a) die Vereinbarung mit der Gemeinde abschließen, in der sich die Bauherren verpflichten, die Unterhaltung der Zuwegung sowie den Winterdienst selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Ein weitergehender Ausbau (z.B. komplette Schwarzdecke) geht ebenfalls zu Lasten der Antragsteller. b) eine ausreichende Löschwasserversorgung (z.B. durch Bau einer Zisterne etc.) in Absprache mit dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kall sicherstellen. Bezüglich der verkehrlichen Erschließung wird vom Grundsatz der Eintragung einer Baulast zugestimmt. Sachdarstellung: Die Antragsteller beabsichtigen des Weiteren, auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“ das bestehende Nebengebäude 3 umzubauen und das Nebengebäude 2 wiederaufzubauen zu einem Einfamilienwohnhaus im Außenbereich. Hierzu wurde eine Bauvoranfrage beim Kreis Euskirchen eingereicht. Vorlagen-Nr. 137/2006 Seite 2 Bezüglich des bestehenden Planungsrechtes und der Erschließung wird auf die Ausführungen in der Sachdarstellung zu TOP 2.3 verwiesen. Nach dem jetzigen Stand ist der Kreis Euskirchen der Auffassung, dass diese Vorhaben nicht mehr planungsrechtlich nach § 35 (2) BauGB genehmigungsfähig sind. Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.