Daten
Kommune
Kall
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13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
137/2006
26.09.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2.4
Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung mit Umbau von bestehendem Nebengebäude 3 und Wiederaufbau Nebengebäude 2 zu einem Einfamilienwohnhaus im
Außenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Antragsteller
a) die Vereinbarung mit der Gemeinde abschließen, in der sich die Bauherren verpflichten, die Unterhaltung der Zuwegung sowie den Winterdienst selbst und auf eigene
Kosten durchzuführen. Ein weitergehender Ausbau (z.B. komplette Schwarzdecke)
geht ebenfalls zu Lasten der Antragsteller.
b) eine ausreichende Löschwasserversorgung (z.B. durch Bau einer Zisterne etc.) in
Absprache mit dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kall sicherstellen.
Bezüglich der verkehrlichen Erschließung wird vom Grundsatz der Eintragung einer Baulast
zugestimmt.
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beabsichtigen des Weiteren, auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal,
Flur 13, Flurstück 4, gelegen bei Dottel „Gute Hoffnung“ das bestehende Nebengebäude 3
umzubauen und das Nebengebäude 2 wiederaufzubauen zu einem Einfamilienwohnhaus im
Außenbereich. Hierzu wurde eine Bauvoranfrage beim Kreis Euskirchen eingereicht.
Vorlagen-Nr. 137/2006
Seite 2
Bezüglich des bestehenden Planungsrechtes und der Erschließung wird auf die Ausführungen in der Sachdarstellung zu TOP 2.3 verwiesen.
Nach dem jetzigen Stand ist der Kreis Euskirchen der Auffassung, dass diese Vorhaben
nicht mehr planungsrechtlich nach § 35 (2) BauGB genehmigungsfähig sind.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.