Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn"
		hier:	Aufstellungsbeschluss  gem. § 2 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn"
		hier:	Aufstellungsbeschluss  gem. § 2 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn"
		hier:	Aufstellungsbeschluss  gem. § 2 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn"
		hier:	Aufstellungsbeschluss  gem. § 2 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 43/2003 17.06.2003 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.05.2003 - TOP 4 - die Aufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gem. § 2 (1) BauGB. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Sachdarstellung: Der Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wurde am 21.01.2000 bekanntgemacht und ist damit in Kraft getreten. Daraufhin hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig, “Quirinusborn”. Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet (MD). Es wird nunmehr vorgeschlagen, den für nichtig erklärten Bebauungsplan in dem bisherigen Plangeltungsbereich erneut aufzustellen und unter Würdigung des Beschlusses des OVG Münster die Art der baulichen Nutzung neu festzusetzen. Die Festsetzung soll in Abstimmung mit einem Schallschutzgutachter unter Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme vorgenommen werden. Vorlagen-Nr. 43/2003 Seite 2 Seite 3 Vorlagen-Nr. 43/2003 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 43/2003 05.05.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Sachdarstellung: Der Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wurde am 21.01.2000 bekanntgemacht und ist damit in Kraft getreten. Daraufhin hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig, “Quirinusborn”. Der Bebauugsplan wurde für nichtg erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet (MD). Es wird nunmehr vorgeschlagen, den für nichtig erklärten Bebauungsplan in dem bisherigen Plangeltungsbereich erneut aufzustellen und unter Würdigung des Beschlusses des OVG Münster die Art der baulichen Nutzung neu festzusetzen. Die Festsetzung soll in Abstimmung mit einem Schallschutzgutachter unter Berücksichtigung des Gebotes der Rücksicht- Vorlagen-Nr. 43/2003 nahme vorgenommen werden. Seite 4