Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
43/2003
17.06.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
05.05.2003 - TOP 4 - die Aufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gem. § 2
(1) BauGB.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wurde am 21.01.2000 bekanntgemacht und ist
damit in Kraft getreten. Daraufhin hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig,
Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim
Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die
mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig, “Quirinusborn”.
Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen
Nutzung als Dorfgebiet (MD).
Es wird nunmehr vorgeschlagen, den für nichtig erklärten Bebauungsplan in dem bisherigen
Plangeltungsbereich erneut aufzustellen und unter Würdigung des Beschlusses des OVG
Münster die Art der baulichen Nutzung neu festzusetzen. Die Festsetzung soll in Abstimmung mit einem Schallschutzgutachter unter Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme vorgenommen werden.
Vorlagen-Nr. 43/2003
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Vorlagen-Nr. 43/2003
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
43/2003
05.05.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wurde am 21.01.2000 bekanntgemacht und ist
damit in Kraft getreten. Daraufhin hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig,
Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim
Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die
mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig, “Quirinusborn”.
Der Bebauugsplan wurde für nichtg erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet (MD).
Es wird nunmehr vorgeschlagen, den für nichtig erklärten Bebauungsplan in dem bisherigen
Plangeltungsbereich erneut aufzustellen und unter Würdigung des Beschlusses des OVG
Münster die Art der baulichen Nutzung neu festzusetzen. Die Festsetzung soll in Abstimmung mit einem Schallschutzgutachter unter Berücksichtigung des Gebotes der Rücksicht-
Vorlagen-Nr. 43/2003
nahme vorgenommen werden.
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