Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
81/2004
29.06.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Bebauungsplan Kall Nr. 8 „Steinbusch“
Beschlussvorschlag:
Gemäß der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15. Juni
2004 - Punkt 8 der öffentlichen Sitzung - beschließt der Rat der Gemeinde die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1)
BauGB.
Alternativ:
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Steinbusch” wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt.
Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 27. 04.2004 - Punkt 4 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - ist die Verwaltung beauftragt worden, für den Bereich
des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) rechtlich
zu prüfen, ob und in welcher Form es möglich ist, den Einzelhandel in diesem Gebiet planungsrechtlich zu steuern.
In der Zwischenzeit in eine grobe Bestandserfassung des Einzelhandels im Alten Industrieund Gewerbegebiet erfolgt.
Vorlagen-Nr. 81/2004
Seite 2
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Juni 2004 hat ein Vertreter des Planungsbüros der P + E Becker, Kall, Herr Mey, die Bestandsanalyse vorgetragen. Es wurde unterschieden zwischen Verbrauchermärkten mit zentren- und/oder nahversogungsrelevanten Sortimentsgruppen, Einkaufszentren und Verbrauchermärkte mit vorwiegend übergemeindlicher Versorgung, Sonstiger Vertrieb (z.B. KFZ, Gartengeräte, Baustoffe, etc.), und dem Produzierndem Gewerbe und Handwerksbetriebe (mit Verkauf ihrer
eigenen Produkte) und sonstigen Nutzungen.
Auf der Grundlage dieser Bestandsanalyse und eingehender Diskussion im Ausschuss wurde zunächst dem Rat empfohlen, für den Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, mit dem Ziel, den Einzelhandel in diesem
Gebiet planungsrechtlich zu steuern. Es wurde zunächst offen gelassen, ob der alte Bebauungsplan Kall Nr. 8 “Steinbusch” geändert wird oder ein neuer Bebauungsplan aufgestellt
werden soll.
Es wurde vorgeschlagen, das Plangebiet der neuen Bauleitplanung zunächst auf das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” zu erstrecken. Im Laufe des
Verfahrens kann dann das Plangebiet auf die erforderlichen Bereiche reduziert werden.
Zur Sicherung der Bauleitplanung kann das Instrument des § 15 BauGB (Zurückstellung von
Baugesuchen) für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten angewendet werden.
Da noch erheblicher Beratungsbedarf war, wurde zudem beschlossen, vor einer endgültigen
Beschlussfassung im Rat, die Angelegenheit nochmals in den Fraktionen - ggf. unter Beteiligung des Planungsbüros - zu beraten.