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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 8 "Steinbusch")

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall  Nr. 8  "Steinbusch") Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall  Nr. 8  "Steinbusch")

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 81/2004 29.06.2004 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Bebauungsplan Kall Nr. 8 „Steinbusch“ Beschlussvorschlag: Gemäß der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15. Juni 2004 - Punkt 8 der öffentlichen Sitzung - beschließt der Rat der Gemeinde die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB. Alternativ: Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Steinbusch” wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Sachdarstellung: In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 27. 04.2004 - Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - ist die Verwaltung beauftragt worden, für den Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) rechtlich zu prüfen, ob und in welcher Form es möglich ist, den Einzelhandel in diesem Gebiet planungsrechtlich zu steuern. In der Zwischenzeit in eine grobe Bestandserfassung des Einzelhandels im Alten Industrieund Gewerbegebiet erfolgt. Vorlagen-Nr. 81/2004 Seite 2 In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Juni 2004 hat ein Vertreter des Planungsbüros der P + E Becker, Kall, Herr Mey, die Bestandsanalyse vorgetragen. Es wurde unterschieden zwischen Verbrauchermärkten mit zentren- und/oder nahversogungsrelevanten Sortimentsgruppen, Einkaufszentren und Verbrauchermärkte mit vorwiegend übergemeindlicher Versorgung, Sonstiger Vertrieb (z.B. KFZ, Gartengeräte, Baustoffe, etc.), und dem Produzierndem Gewerbe und Handwerksbetriebe (mit Verkauf ihrer eigenen Produkte) und sonstigen Nutzungen. Auf der Grundlage dieser Bestandsanalyse und eingehender Diskussion im Ausschuss wurde zunächst dem Rat empfohlen, für den Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, mit dem Ziel, den Einzelhandel in diesem Gebiet planungsrechtlich zu steuern. Es wurde zunächst offen gelassen, ob der alte Bebauungsplan Kall Nr. 8 “Steinbusch” geändert wird oder ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Es wurde vorgeschlagen, das Plangebiet der neuen Bauleitplanung zunächst auf das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” zu erstrecken. Im Laufe des Verfahrens kann dann das Plangebiet auf die erforderlichen Bereiche reduziert werden. Zur Sicherung der Bauleitplanung kann das Instrument des § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten angewendet werden. Da noch erheblicher Beratungsbedarf war, wurde zudem beschlossen, vor einer endgültigen Beschlussfassung im Rat, die Angelegenheit nochmals in den Fraktionen - ggf. unter Beteiligung des Planungsbüros - zu beraten.