Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
110/2003
02.12.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2.6
Gebührenhaushalte „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und „Übergangsheime für Aussiedler“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt– und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Gebührenkalkulationen 2004 für
die kostenrechnenden Einrichtungen „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und
„Übergangsheime für Aussiedler“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen.
Sachdarstellung:
Nach den Gebührenkalkulationen 2004 für die Übergangsheime sind zwar Defizite zu erwarten, eine erneute Gebührenerhöhung nach 2002 erscheint jedoch im Vergleich mit den Mieten für Mietwohnungen nicht vertretbar. In 2002 wurden die Benutzungsgebühren von 3,32
Euro auf 4,00 EUR bzw. von 4,86 Euro auf 5,50 Euro angehoben.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
110/2003
09.12.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10.6
Gebührenhaushalte „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und „Übergangsheime für Aussiedler“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 2.6 – beschließt der Rat, den Gebührenkalkulationen 2004 für die kostenrechnenden Einrichtungen
„Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und „Übergangsheime für Aussiedler“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen.
Sachdarstellung:
Nach den Gebührenkalkulationen 2004 für die Übergangsheime sind zwar Defizite zu erwarten, eine erneute Gebührenerhöhung nach 2002 erscheint jedoch im Vergleich mit den Mieten für Mietwohnungen nicht vertretbar. In 2002 wurden die Benutzungsgebühren von 3,32
Euro auf 4,00 EUR bzw. von 4,86 Euro auf 5,50 Euro angehoben.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2003 –
TOP 2.6 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.