Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
109/2003
02.12.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2.5
Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die
kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer
Landeszuweisung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 GFG 2004/2005 eine um diese Landeszuweisung
reduzierte Gebühr zu erheben.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2004 (Anlage 1) für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ist eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich.
Insbesondere durch den Anschluss der Stadt Aachen konnten die sogenannten Overheadkosten beim WVER und damit die zu zahlende Umlage an den WVER erheblich gesenkt
werden. Die steigenden kalkulatorischen Kosten für den Bereich "Urftschiene“ wurden dadurch aufgefangen.
Erläuterungen zu den sonstigen Kostenveränderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Nach dem Entwurf des GFG 2004/2005 ist wiederum ein Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren vorgesehen. Während die Förderung in 2002 noch
70% des über der fiktiven Höchstgebühr (4,92 Euro) liegenden Anteils betrug, wurde die
Förderung in 2003 auf rund 18% gesenkt. In 2004 ist eine weitere Reduzierung der Gesamtsumme um 7% vorgesehen. Da sich gleichzeitig der Kreis der anspruchsberechtigten Kommunen erhöhen wird und die fiktive Höchstgebühr auf 4,97 Euro angehoben wurde, kann –
unverbindlich geschätzt – nur noch mit einem Zuschuss im einstelligen Cent-Bereich je cbm
gerechnet werden.
Die Abwassergebühr wird im Abgabenbescheid um den Landeszuschuss gekürzt. In der
Gebührensatzung erscheint diese Kürzung nicht.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
109/2003
09.12.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10.5
Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 2.5 – beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, im Falle
der Gewährung einer Landeszuweisung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 GFG 2004/2005 eine um
diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2004 (Anlage 1) für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ist eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich.
Insbesondere durch den Anschluss der Stadt Aachen konnten die sogenannten Overheadkosten beim WVER und damit die zu zahlende Umlage an den WVER erheblich gesenkt
werden. Die steigenden kalkulatorischen Kosten für den Bereich "Urftschiene“ wurden dadurch aufgefangen.
Erläuterungen zu den sonstigen Kostenveränderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Nach dem Entwurf des GFG 2004/2005 ist wiederum ein Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren vorgesehen. Während die Förderung in 2002 noch
70% des über der fiktiven Höchstgebühr (4,92 Euro) liegenden Anteils betrug, wurde die
Förderung in 2003 auf rund 18% gesenkt. In 2004 ist eine weitere Reduzierung der Gesamtsumme um 7% vorgesehen. Da sich gleichzeitig der Kreis der anspruchsberechtigten Kommunen erhöhen wird und die fiktive Höchstgebühr auf 4,97 Euro angehoben wurde, kann –
unverbindlich geschätzt – nur noch mit einem Zuschuss im einstelligen Cent-Bereich je cbm
gerechnet werden.
Die Abwassergebühr wird im Abgabenbescheid um den Landeszuschuss gekürzt. In der
Gebührensatzung erscheint diese Kürzung nicht.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2003 –
TOP 2.5 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.