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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt  "Abwasserbeseitigung") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt  "Abwasserbeseitigung") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt  "Abwasserbeseitigung") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt  "Abwasserbeseitigung")

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 109/2003 02.12.2003 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2.5 Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 GFG 2004/2005 eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2004 (Anlage 1) für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ist eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Insbesondere durch den Anschluss der Stadt Aachen konnten die sogenannten Overheadkosten beim WVER und damit die zu zahlende Umlage an den WVER erheblich gesenkt werden. Die steigenden kalkulatorischen Kosten für den Bereich "Urftschiene“ wurden dadurch aufgefangen. Erläuterungen zu den sonstigen Kostenveränderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Nach dem Entwurf des GFG 2004/2005 ist wiederum ein Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren vorgesehen. Während die Förderung in 2002 noch 70% des über der fiktiven Höchstgebühr (4,92 Euro) liegenden Anteils betrug, wurde die Förderung in 2003 auf rund 18% gesenkt. In 2004 ist eine weitere Reduzierung der Gesamtsumme um 7% vorgesehen. Da sich gleichzeitig der Kreis der anspruchsberechtigten Kommunen erhöhen wird und die fiktive Höchstgebühr auf 4,97 Euro angehoben wurde, kann – unverbindlich geschätzt – nur noch mit einem Zuschuss im einstelligen Cent-Bereich je cbm gerechnet werden. Die Abwassergebühr wird im Abgabenbescheid um den Landeszuschuss gekürzt. In der Gebührensatzung erscheint diese Kürzung nicht. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 109/2003 09.12.2003 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 10.5 Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 2.5 – beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 GFG 2004/2005 eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2004 (Anlage 1) für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ist eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Insbesondere durch den Anschluss der Stadt Aachen konnten die sogenannten Overheadkosten beim WVER und damit die zu zahlende Umlage an den WVER erheblich gesenkt werden. Die steigenden kalkulatorischen Kosten für den Bereich "Urftschiene“ wurden dadurch aufgefangen. Erläuterungen zu den sonstigen Kostenveränderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Nach dem Entwurf des GFG 2004/2005 ist wiederum ein Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren vorgesehen. Während die Förderung in 2002 noch 70% des über der fiktiven Höchstgebühr (4,92 Euro) liegenden Anteils betrug, wurde die Förderung in 2003 auf rund 18% gesenkt. In 2004 ist eine weitere Reduzierung der Gesamtsumme um 7% vorgesehen. Da sich gleichzeitig der Kreis der anspruchsberechtigten Kommunen erhöhen wird und die fiktive Höchstgebühr auf 4,97 Euro angehoben wurde, kann – unverbindlich geschätzt – nur noch mit einem Zuschuss im einstelligen Cent-Bereich je cbm gerechnet werden. Die Abwassergebühr wird im Abgabenbescheid um den Landeszuschuss gekürzt. In der Gebührensatzung erscheint diese Kürzung nicht. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2003 – TOP 2.5 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.