Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Neuberufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit, Brühl; hier: Wahrnehmung des Vorschlagsrechts)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,4 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Neuberufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für 
anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit, Brühl;
hier: Wahrnehmung des Vorschlagsrechts)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 75/2004 29.06.2004 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 3.2 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gem. § 60 GO Neuberufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Auschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit, Brühl; hier: Wahrnehmung des Vorschlagrechts Beschlussvorschlag: Der Rat genehmigt die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. 13 vom 05.05.2004 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO. Sachdarstellung: Am 05.05.2004 wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, 1. als ordentliches Mitglied Kreisverwaltungsdirektor Manfred Poth Allgemeiner Vertreter des Landrates 2. als stellvertretendes Mitglied Kreisoberverwaltungsrat Johannes Adams Geschäftsbereichsleiter I (Zentrales und Kultur) für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit, Brühl, vorzuschlagen. Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf der Genehmigung des Rates gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO. Eine Kopie der Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage beigefügt.