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Allgemeine Vorlage (Neubau eines "Plus"- Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 363 - 368, gelegen in Kall, Hüttenstraße, Altes Industrie- und Gewerbegebiet hier: Bauantrag für eine Erweiterung der Verkaufsfläche)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,4 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Neubau eines "Plus"- Verbrauchermarktes auf dem Grundstück
Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 363 - 368, gelegen in
Kall, Hüttenstraße, Altes Industrie- und Gewerbegebiet
hier: Bauantrag für eine Erweiterung der Verkaufsfläche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 73/2004 15.06.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen 2.3 Neubau eines „Plus“- Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 363 - 368, gelegen in Kall, Hüttenstraße, Altes Industrie- und Gewerbegebiet hier: Bauantrag für eine Erweiterung der Verkaufsfläche Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird zu der Erweiterung der Verkaufsfläche auf 808,35 qm erklärt. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 15.01.2004 wurde dem Antragsteller eine Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 699,85 qm und Einbau eines Bäckerei-Shops erteilt. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 25.09.2003 wurde der Ausschuss über den Eingang des vorgenannten Bauantrages informiert. Der Planungs,- Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2004 mehrheitlich beschlossen, dass im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ die Verkaufsflächenobergrenze von 700 qm keine Anwendung mehr findet. Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses schlägt die Verwaltung vor, dem Bauantrag zu entsprechen und der Erweiterung der Verkaufsfläche auf 808,35 qm zuzustimmen.