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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen im FNP)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen im FNP)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 13/2003 21.02.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Fachbereichsleiter: Herr Schramm Sachbearbeiter/in: Herr Wilms/Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen im FNP Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des neuen Mobilfunkerlasses vom 10.10.2002 wird beabsichtigt, im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen auszuweisen. Sachdarstellung: Zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport am 10.10.2002 einen Mobilfunk-Erlass herausgegeben. Der Erlass wurde am 31. Januar 2003 veröffentlicht. Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 BauGB sind die Errichtung von Mobilfunkanlagen grundsätzlich im Außenbereich bauplanunsrechtlich privilegiert. Analog der Steuerung der Windenergieanlagen sieht § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch für die Mobilfunkanlagen vor, dass diese durch Ausweisung von Konzentrationsflächen eingeschränkt werden können. Voraussetzung für eine Ausweisung ist jedoch, dass die Gemeinde sich mit allen Mobilfunknetzbetreibern ins Benehmen setzt, da nach Aussage des Mobilfunkerlasses die entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan unter Berücksichtgung der technischen Restriktionen eines Mobilfunknetzes und der Versorgungsaufgabe der Betreiber erfolgen sollen.