Daten
Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
13/2003
21.02.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Fachbereichsleiter: Herr Schramm
Sachbearbeiter/in: Herr Wilms/Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen im FNP
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des neuen Mobilfunkerlasses vom 10.10.2002 wird beabsichtigt, im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen auszuweisen.
Sachdarstellung:
Zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen hat das Ministerium für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport am 10.10.2002 einen Mobilfunk-Erlass herausgegeben. Der Erlass wurde am 31. Januar 2003 veröffentlicht.
Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 BauGB sind die Errichtung von Mobilfunkanlagen grundsätzlich im Außenbereich bauplanunsrechtlich privilegiert. Analog der Steuerung der Windenergieanlagen sieht § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch für die Mobilfunkanlagen vor, dass
diese durch Ausweisung von Konzentrationsflächen eingeschränkt werden können.
Voraussetzung für eine Ausweisung ist jedoch, dass die Gemeinde sich mit allen Mobilfunknetzbetreibern ins Benehmen setzt, da nach Aussage des Mobilfunkerlasses die entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan unter Berücksichtgung der technischen
Restriktionen eines Mobilfunknetzes und der Versorgungsaufgabe der Betreiber erfolgen
sollen.