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Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Entstickungsanlage und eines neuen Kühlabluftfilters auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 233, gelegen in Sötenich, Rinner Straße 27 hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gem. § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,7 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Entstickungsanlage und eines neuen Kühlabluftfilters 
auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 233, gelegen
in Sötenich, Rinner Straße 27
hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gem. § 16
       Bundesimmissionsschutzgesetz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 69/2004 15.06.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen 2.2 Errichtung einer Entstickungsanlage und eines neuen Kühlerabluftfilters auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 233, gelegen in Sötenich, Rinner Straße 27 hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gem. § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gem. § 16 Bim SchG die Errichtung und den Betrieb einer Entstickungsanlage (SNCR-Anlage) sowie eines neuen Kühlerabluftfilters auf dem Werksgelände in Sötenich (Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 233), Rinner Straße 27. Es wurde festgestellt, dass die v.g. wesentliche Änderung der Anlage keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1a der 9. BimSchV genannten Schutzgüter haben kann. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit entbehrlich. Das vorgenannte Genehmigungsverfahren nach § 16 BimSchG wurde von dem Verfahren nach § 16 BimSchG zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Zementwerk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung der Drehofenanlage abgesplittet. Vertreter des Zementwerkes werden in der Sitzung detailliert zum Genehmigungsantrag Stellung nehmen.