Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
69/2004
15.06.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
2.2
Errichtung einer Entstickungsanlage und eines neuen Kühlerabluftfilters auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück
233, gelegen in Sötenich, Rinner Straße 27
hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gem. § 16
Bundesimmissionsschutzgesetz
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gem. § 16 Bim
SchG die Errichtung und den Betrieb einer Entstickungsanlage (SNCR-Anlage) sowie eines
neuen Kühlerabluftfilters auf dem Werksgelände in Sötenich (Gemarkung Sötenich, Flur 3,
Flurstück 233), Rinner Straße 27.
Es wurde festgestellt, dass die v.g. wesentliche Änderung der Anlage keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1a der 9. BimSchV genannten Schutzgüter haben
kann. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit entbehrlich.
Das vorgenannte Genehmigungsverfahren nach § 16 BimSchG wurde von dem Verfahren
nach § 16 BimSchG zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Zementwerk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung der Drehofenanlage abgesplittet.
Vertreter des Zementwerkes werden in der Sitzung detailliert zum Genehmigungsantrag
Stellung nehmen.