Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
104/2003
02.12.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab
01.01.2004
2.1 Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die
kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist
nicht erforderlich.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2004 ist eine Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ nicht erforderlich. Der Kreis Euskirchen wird zwar auch 2004 die
Gebührensätze für die Kreisdeponie wiederum um 3% anheben, diese Erhöhung kann jedoch durch eine Reduzierung der Abfallmenge weitgehend aufgefangen werden.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
104/2003
09.12.2003
Federführung: Fachbereich I
FBL:
SB:
Herr Stoff
öffentliche Sitzung
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende
Einrichtungen ab 01.01.2004
10.1 Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 2.1 – beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2004 ist eine Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ nicht erforderlich. Der Kreis Euskirchen wird zwar auch 2004 die
Gebührensätze für die Kreisdeponie wiederum um 3% anheben, diese Erhöhung kann jedoch durch eine Reduzierung der Abfallmenge weitgehend aufgefangen werden.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
02.12.2003 – TOP 2.1 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.