Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2004 10.1 Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende 
Einrichtungen ab 01.01.2004
10.1  Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung") Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende 
Einrichtungen ab 01.01.2004
10.1  Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung") Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende 
Einrichtungen ab 01.01.2004
10.1  Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung")

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 104/2003 02.12.2003 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2004 2.1 Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2004 ist eine Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ nicht erforderlich. Der Kreis Euskirchen wird zwar auch 2004 die Gebührensätze für die Kreisdeponie wiederum um 3% anheben, diese Erhöhung kann jedoch durch eine Reduzierung der Abfallmenge weitgehend aufgefangen werden. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 104/2003 09.12.2003 Federführung: Fachbereich I FBL: SB: Herr Stoff öffentliche Sitzung An den Rat mit der Bitte um X Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 10 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2004 10.1 Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 2.1 – beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2004 ist eine Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ nicht erforderlich. Der Kreis Euskirchen wird zwar auch 2004 die Gebührensätze für die Kreisdeponie wiederum um 3% anheben, diese Erhöhung kann jedoch durch eine Reduzierung der Abfallmenge weitgehend aufgefangen werden. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2003 – TOP 2.1 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.