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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Uft (Zum Eichtal) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Uft (Zum Eichtal)
a)       Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
          Auslegung
b)       Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Uft (Zum Eichtal)
a)       Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
          Auslegung
b)       Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 64/2004 15.06.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Uft (Zum Eichtal) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft zu beschließen. Sachdarstellung: Für die Ortslage Urft wurde mit Ratsbeschluss vom 30. September 2003 eine Ortslagenerweiterungssatzung im Bereich des “Sonnenweges” in Urft beschlossen. Diese Satzung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 07. November 2003 in Kraft getreten. Danach hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 72, gelegen in Urft, Zum Eichtal, beantragt die vorgenannte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft einzubeziehen. Vorlagen-Nr. 64/2004 Seite 2 Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2003 beschlossen, eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. In dieser Sitzung wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der Satzung einschließlich Begründung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Satzung einschließlich Begründung hat in der Zeit vom 04. Februar bis einschließlich 04. März 2004 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. Januar 2004 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die in Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der TÖB einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.