Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
64/2004
15.06.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Uft (Zum Eichtal)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage 2
aufgeführte Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft zu beschließen.
Sachdarstellung:
Für die Ortslage Urft wurde mit Ratsbeschluss vom 30. September 2003 eine Ortslagenerweiterungssatzung im Bereich des “Sonnenweges” in Urft beschlossen. Diese Satzung ist
mit der öffentlichen Bekanntmachung am 07. November 2003 in Kraft getreten.
Danach hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 72, gelegen in Urft, Zum Eichtal, beantragt die vorgenannte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft einzubeziehen.
Vorlagen-Nr. 64/2004
Seite 2
Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die
Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird
die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass
auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2003 beschlossen, eine
Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. In dieser Sitzung
wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der Satzung einschließlich Begründung gem. §
34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2)
BauGB beschlossen.
Die Satzung einschließlich Begründung hat in der Zeit vom 04. Februar bis einschließlich
04. März 2004 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 22. Januar 2004 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die in Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der TÖB einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.