Daten
Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
101/2003
13.11.2003
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Kindergartenbedarfsplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den vorgelegten Kindergartenbedarfsplan zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Als Anlage ist ein von der Verwaltung erstellter Kindergartenbedarfsplan beigefügt, aus dem
die Aufteilung der Kinder auf die Einzugsbereiche der einzelnen Kindergärten ersichtlich ist.
Hieran lässt sich die konkrete Bedarfsabdeckung in den einzelnen Einzugsbereichen für die
kommenden Kindergartenjahre (jeweils bezogen auf eine 100%ige bzw. 90%ige Anmeldequote sowie jeweils zum Beginn und zur Mitte des jeweiligen Kindergartenjahres) ablesen.
Da dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Genüge getan ist, wenn ein Kindergartenplatz im Gemeindegebiet angeboten werden kann, wurde auch die Versorgungsquote für
das gesamte Gemeindegebiet zu den jeweils ausgewiesenen Stichtagen ermittelt.
Aus dem Anmeldeverhalten der letzten Jahre lässt sich erkennen, dass nicht damit gerechnet werden muss, dass 90 % der Kinder, die im Laufe eines Kindergartenjahres 3 Jahre
alt werden, sofort zur Anmeldung gelangen. Im überwiegenden Teil dieser Fälle erfolgt eine
Anmeldung erst zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres. Dabei wird jedoch darauf
hingewiesen, dass die Zahl der Anmeldungen für Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr
3 Jahre alt werden, tendentiell steigend ist. Eine gewisse Anzahl freier Kindergartenplätze
zum Beginn eines Kindergartenjahres ist damit durchaus sinnvoll und auch erforderlich.
Die nach diesen Erfahrungen besonders relevanten Zahlen des Bedarfsplanes wurden zur
besseren Übersichtlichkeit grau unterlegt.
Vorlagen-Nr. 101/2003
Seite 2
Anzumerken ist zu dem vorliegenden Bedarfsplan noch, dass die benötigte Mindestgruppenstärke in Kindergärten je Gruppe bei 20 Kindern liegt, jedoch hat der Gesetzgeber mittlerweile auch die vereinfachte Möglichkeit für die Träger der Einrichtungen geschaffen, die
Regelgruppenstärke von 25 Kindern um bis zu fünf Kinder überschreiten zu können.
Die derzeitige Situation zu Beginn des Kindergartenjahres 2003/2004 stellt sich insgesamt
wie folgt dar:
Zum 01.08.2003 waren gemeindeweit noch 16 Kindergartenplätze (01.08.2001 = 35,
01.08.2002 = 17) unbesetzt. Eine entsprechende Übersicht ist beigefügt.
Die prognostizierte Anmeldequote von 90 % wird damit überschritten. Die Überschreitung
kommt auch deshalb zu Stande, weil auf freiwilliger Basis
vereinzelt Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden
vereinzelt Schulkinder aufgenommen werden
vereinzelt Kinder aus Nachbarkommunen aufgenommen werden.
Wie sich der Übersicht entnehmen lässt, steigen die Kinderzahlen im kommenden Jahr tendentiell wieder an, um dann im Jahr 2005 wieder leicht abzusinken. Gemeindeweit ist bei
einer kalkulatorischen Anmeldequote von 90 % davon auszugehen, dass jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres genügend freie Plätze vorhanden sind. Auch im laufenden
Kindergartenjahr sollte der Bedarf - falls notwendig über die Einrichtung vereinzelter Notplätze - gedeckt werden können. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Kinderzahlen auch für
die Folgejahre weiterhin relativ stabil bleiben, da kreisweit tendentiell teilweise stark sinkende Kinderzahlen prognostiziert werden.
Es ist jedoch anhand des Bedarfsplanes ebenfalls zu erkennen, dass es im Einzelfall durchaus notwendig sein kann, dass ein Kind einen Kindergarten im Nachbarort besucht. Es kann
nicht immer garantiert werden, dass der nächstgelegene Kindergarten auch besucht werden
kann. Wie jedoch bereits oben ausgeführt wurde, ist dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Genüge getan, wenn ein Kindergartenplatz im Gemeindegebiet angeboten werden kann.
Vor dem Hintergrund der oben gemachten Ausführungen und des vorliegenden Zahlenmaterials erscheint die Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe zur Zeit nicht erforderlich.
Ggf. sind die freiwilligen Aufnahmen von Kindern unter 3 Jahren, von Schulkindern oder
Kindern aus Nachbarkommunen auszusetzen bzw. die Gruppenstärken vorübergehend behutsam zu erhöhen.