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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Restfinanzierung des Projektes "Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder" an der Grundschule Kall; hier: Antrag der F.D.P.-Ratsfraktion)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Restfinanzierung des Projektes "Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder" an der Grundschule Kall;
hier:   Antrag der F.D.P.-Ratsfraktion) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Restfinanzierung des Projektes "Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder" an der Grundschule Kall;
hier:   Antrag der F.D.P.-Ratsfraktion) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Restfinanzierung des Projektes "Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder" an der Grundschule Kall;
hier:   Antrag der F.D.P.-Ratsfraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 99/2003 13.11.2003 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Restfinanzierung des Projektes „Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder“ an der Grundschule Kall; hier: Antrag der F.D.P.-Ratsfraktion Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, die Übernahme von Personalkosten für die Erteilung von Deutschunterricht in der Grundschule Kall abzulehnen, weil Personalkosten der Schulen grundsätzlich vom Land zu tragen sind. Sachdarstellung: Die F.D.P.-Fraktion hat mit beiliegendem Schreiben vom 24.08.2003 beantragt, über die Restfinanzierung des Projektes “Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder” zu beraten. An der Grundschule Kall werden zur Zeit folgende Projekte mit Hilfe des Fördervereins der Grundschule Kall durchgeführt: a) “Schule von acht bis eins” und “13plus” b) Schulsozialarbeit c) Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder Zu a): Zu dem Projekt wird ein Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 13.000,00 Euro (8.000,00 Euro für zwei Gruppen “Schule von acht bis eins” und 5.000,00 Euro für eine Gruppe “13plus”) je Schuljahr gewährt. Ferner werden Elternbeiträge erhoben. Vorlagen-Nr. 99/2003 Seite 2 Zu b): Zu dem Projekt gewährt die Gemeinde Kall aus Mitteln der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.022,58 Euro. Daneben hat sich auch die Grundschule Kall in der Vergangenheit im Rahmen ihres Budgets an diesem Projekt beteiligt. Zu c): Gemeinsam mit dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2002 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich erlassen. Die Richtlinien wurden dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport im Rahmen der Sitzung vom 04.07.2002 (TOP 1.1) zur Kenntnis gegeben. Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen für Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern. Gefördert werden sollen vor allem Kinder mit erheblichen Sprachdefiziten, insbesondere aus Familien mit Migrationshintergrund. Dabei werden verschiedene Arten von Maßnahmen, u.a. die Durchführung entsprechender Maßnahmen an Grundschulen ein halbes Jahr vor der Einschulung, gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens zehn Kinder an der Maßnahme teilnehmen und im Rahmen eines zu erstellenden Konzeptes zur interkulturellen Erziehung eine Person, die fachlich geeignet ist, Deutsch als Zweitsprache zu vermitteln, die Sprachförderung altersgerecht unter Anwendung der Methoden der Elementarpädagogik durchführt. Liegen die Voraussetzungen vor, so gewährt das Land einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.534,00 Euro für die Maßnahme. Bereits im Vorjahr wurde über die Einführung eines entsprechenden Kurses im Rahmen der Sprachförderung für Schulkinder nachgedacht, jedoch ergaben die Vorstellungstermine im Rahmen des Einschulungsverfahrens, welche bereits im Vorjahr vorgezogen wurden, um eventuellen Förderbedarf bei den einzuschulenden Kindern festzustellen, dass ein Sprachförderbedarf im benötigten Umfang nicht gegeben war und dementsprechend ein Landeszuschuss nicht beantragt werden konnte, weil die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mittel nicht vorlagen. Deutschunterricht für bereits eingeschulte Kinder wird im Rahmen der oben erläuterten Richtlinien nicht bezuschusst. Darüber hinaus besteht seit jeher in Nordrhein-Westfalen die klare Regelung, dass das Land die Personalkosten und der Schulträger die Sachkosten einer Schule trägt. Näher definiert wird diese Trennung in den §§ 1 ff des Gesetzes über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz - SchFG). Da diese klare Trennung in der Finanzierung der Schulkosten nicht unterhöhlt werden darf, ist eine Übernahme von Personalkosten für Deutschunterricht durch den Schulträger abzulehnen. Eine ähnliche Feststellung traf Herr Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, bei einem Gespräch zur Thematik der Offenen Ganztagsschule mit Bildungsministerin Ute Schäfer Anfang 2003. Auch er stellte klar: “Entsprechend der gesetzlichen Aufgabenverteilung sind die Kommunen für die Sachkosten und das Land für die Personalkosten zuständig.” (Mitteilungen STGB NRW Januar 2003, Nr. 20) Vorlagen-Nr. 99/2003 Seite 3 Außer der Gewährung von Mitteln zu b) unterstützt die Gemeinde die Arbeit des Fördervereins grundsätzlich. So wurden beispielsweise nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Fördervereins am 31.01.2003 Kosten für die Renovierung des Spielplatzes auf dem Schulhof übernommen, deren Übernahme der Förderverein bereits zugesagt hatte. Ferner wurde die bisherige Förderung aus Mitteln des Projektes “Arbeit statt Sozialhilfe” in die Wege geleitet. Im übrigen wurde eine Übernahme von Kosten zu c) durch den Förderverein selbst bisher nicht beantragt. Eine Übernahme von Personalkosten durch den Schulträger ist aus den o.a. grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.