Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
99/2003
13.11.2003
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Restfinanzierung des Projektes „Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende
Kinder“ an der Grundschule Kall;
hier: Antrag der F.D.P.-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, die Übernahme
von Personalkosten für die Erteilung von Deutschunterricht in der Grundschule Kall abzulehnen, weil Personalkosten der Schulen grundsätzlich vom Land zu tragen sind.
Sachdarstellung:
Die F.D.P.-Fraktion hat mit beiliegendem Schreiben vom 24.08.2003 beantragt, über die
Restfinanzierung des Projektes “Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder” zu
beraten.
An der Grundschule Kall werden zur Zeit folgende Projekte mit Hilfe des Fördervereins der
Grundschule Kall durchgeführt:
a) “Schule von acht bis eins” und “13plus”
b) Schulsozialarbeit
c) Sprachunterricht für nicht deutsch sprechende Kinder
Zu a):
Zu dem Projekt wird ein Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 13.000,00 Euro (8.000,00
Euro für zwei Gruppen “Schule von acht bis eins” und 5.000,00 Euro für eine Gruppe
“13plus”) je Schuljahr gewährt. Ferner werden Elternbeiträge erhoben.
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Zu b):
Zu dem Projekt gewährt die Gemeinde Kall aus Mitteln der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.022,58 Euro. Daneben hat
sich auch die Grundschule Kall in der Vergangenheit im Rahmen ihres Budgets an diesem Projekt beteiligt.
Zu c):
Gemeinsam mit dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr
2002 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung
im Elementarbereich erlassen. Die Richtlinien wurden dem Ausschuss für Jugend, Schule,
Soziales, Kultur und Sport im Rahmen der Sitzung vom 04.07.2002 (TOP 1.1) zur Kenntnis
gegeben.
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen für Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern. Gefördert werden sollen vor allem Kinder mit erheblichen Sprachdefiziten, insbesondere aus Familien mit Migrationshintergrund. Dabei
werden verschiedene Arten von Maßnahmen, u.a. die Durchführung entsprechender Maßnahmen an Grundschulen ein halbes Jahr vor der Einschulung, gefördert. Voraussetzung
hierfür ist, dass mindestens zehn Kinder an der Maßnahme teilnehmen und im Rahmen eines zu erstellenden Konzeptes zur interkulturellen Erziehung eine Person, die fachlich geeignet ist, Deutsch als Zweitsprache zu vermitteln, die Sprachförderung altersgerecht unter
Anwendung der Methoden der Elementarpädagogik durchführt. Liegen die Voraussetzungen
vor, so gewährt das Land einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.534,00 Euro für die
Maßnahme.
Bereits im Vorjahr wurde über die Einführung eines entsprechenden Kurses im Rahmen der
Sprachförderung für Schulkinder nachgedacht, jedoch ergaben die Vorstellungstermine im
Rahmen des Einschulungsverfahrens, welche bereits im Vorjahr vorgezogen wurden, um
eventuellen Förderbedarf bei den einzuschulenden Kindern festzustellen, dass ein Sprachförderbedarf im benötigten Umfang nicht gegeben war und dementsprechend ein Landeszuschuss nicht beantragt werden konnte, weil die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
der Mittel nicht vorlagen.
Deutschunterricht für bereits eingeschulte Kinder wird im Rahmen der oben erläuterten
Richtlinien nicht bezuschusst.
Darüber hinaus besteht seit jeher in Nordrhein-Westfalen die klare Regelung, dass das Land
die Personalkosten und der Schulträger die Sachkosten einer Schule trägt. Näher definiert
wird diese Trennung in den §§ 1 ff des Gesetzes über die Finanzierung der öffentlichen
Schulen (Schulfinanzgesetz - SchFG). Da diese klare Trennung in der Finanzierung der
Schulkosten nicht unterhöhlt werden darf, ist eine Übernahme von Personalkosten für
Deutschunterricht durch den Schulträger abzulehnen.
Eine ähnliche Feststellung traf Herr Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Städte- und Gemeindebundes NRW, bei einem Gespräch zur Thematik der Offenen Ganztagsschule mit Bildungsministerin Ute Schäfer Anfang 2003. Auch er stellte klar: “Entsprechend der gesetzlichen Aufgabenverteilung sind die Kommunen für die Sachkosten und das
Land für die Personalkosten zuständig.” (Mitteilungen STGB NRW Januar 2003, Nr. 20)
Vorlagen-Nr. 99/2003
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Außer der Gewährung von Mitteln zu b) unterstützt die Gemeinde die Arbeit des Fördervereins grundsätzlich. So wurden beispielsweise nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden
des Fördervereins am 31.01.2003 Kosten für die Renovierung des Spielplatzes auf dem
Schulhof übernommen, deren Übernahme der Förderverein bereits zugesagt hatte. Ferner
wurde die bisherige Förderung aus Mitteln des Projektes “Arbeit statt Sozialhilfe” in die Wege geleitet.
Im übrigen wurde eine Übernahme von Kosten zu c) durch den Förderverein selbst bisher nicht beantragt.
Eine Übernahme von Personalkosten durch den Schulträger ist aus den o.a. grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.