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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäuden zur gewerblichen Nutzung auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstück 17, gelegen in Kall "Auf dem Hausacker")

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,8 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäuden zur gewerblichen Nutzung auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstück 17, gelegen in Kall "Auf dem Hausacker")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 9/2003 21.02.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1.2 Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäuden zur gewerblichen Nutzung auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstück 17, gelegen in Kall „Auf dem Hausacker“ Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Der Eigentümer der landwirtschaftlichen Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstück 17, gelegen in Kall “Auf dem Hausacker” hat am 17. Dezember 2002 einen Antrag auf Nutzungsänderung der ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude in gewerbliche Nutzung eingereicht. Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich, und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als “Fläche für die Landwirtschaft” ausgewiesen. Bei der beabsichtigten Nutzungsänderung handelt es sich um eine Änderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Sinne des § 35 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB. Danach hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung für die Nutzungsänderung, wenn die dort aufgeführten Voraussetzungen (das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz; die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als 7 Jahre zurück; das Gebäude ist seinerzeit zulässigerweise errrichtet worden; u.a.) gegeben sind. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Zur Erläuterung des Vorhabens ist eine Übersichtskarte mit Einzeichnung der Hallen sowie ein Auszug aus dem Erläuterungsbericht der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.