Daten
Kommune
Kall
Größe
9,8 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
9/2003
21.02.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1.2
Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäuden zur gewerblichen Nutzung auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstück 17, gelegen in Kall
„Auf dem Hausacker“
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer der landwirtschaftlichen Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 18,
Flurstück 17, gelegen in Kall “Auf dem Hausacker” hat am 17. Dezember 2002 einen Antrag auf Nutzungsänderung der ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude in gewerbliche Nutzung eingereicht.
Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich, und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
im Sinne des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als “Fläche
für die Landwirtschaft” ausgewiesen.
Bei der beabsichtigten Nutzungsänderung handelt es sich um eine Änderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Sinne des § 35 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB. Danach hat der Antragsteller
einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung für die Nutzungsänderung, wenn die dort aufgeführten Voraussetzungen (das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz; die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als 7 Jahre zurück; das Gebäude ist
seinerzeit zulässigerweise errrichtet worden; u.a.) gegeben sind.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Zur Erläuterung des Vorhabens ist eine Übersichtskarte mit Einzeichnung der Hallen sowie ein Auszug aus dem Erläuterungsbericht der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.