Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie - Nachmeldung für die Kontinentale Region - hier: Anhörungsverfahren nach § 48 b Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie - Nachmeldung für die Kontinentale Region -
	hier: Anhörungsverfahren nach § 48 b Abs. 2 Landschaftsgesetz 	NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 9,6 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 86/2003 25.09.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie - Nachmeldung für die Kontinentale Region hier: Anhörungsverfahren nach § 48 b Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW Beschlussvorschlag: Der Gebietsnachmeldung für das Gebiet “Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim - DE-5405-302 - “ wird zugestimmt. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.08.2000 - Punkt 4 der Sitzungsniederschrift-. Der Ausschuss hat in dieser eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu den FFHGebietsvorschlägen abgeben. Es wurden weitreichende Änderungsvorschläge vorgebracht. Die Änderungsvorschläge wurden der Bezirksregierung Köln mitgeteilt. Die gemeldeten Gebiete wurden von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 30.01.2001 mitgeteilt und im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 20.02.2001 - Punkt 1.1 der öffentlichen Sitzung - zur Kenntnis gegeben. Nunmehr ist es beabsichtigt, für das Gebiet “Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim - DE-5405-302 - “ eine Nachmeldung vorzunehmen. Der Erweiterungsbereich ist aus der anliegenden Karte zu entnehmen.