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Allgemeine Vorlage (1.2 Änderung des Betreuungsangebotes im Kindergarten Scheven)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (1.2  Änderung des Betreuungsangebotes im Kindergarten Scheven) Allgemeine Vorlage (1.2  Änderung des Betreuungsangebotes im Kindergarten Scheven)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 56/2004 24.05.2004 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1 Mitteilungen und schriftliche Anfragen 1.2 Änderung des Betreuungsangebotes im Kindergarten Scheven Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die schriftliche Mitteilung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sachdarstellung: Im eingruppigen Kindergarten Scheven wurden bis zum 29.02.2004 die angemeldeten Kindergartenkinder montags bis freitags vormittags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr betreut. Im Rahmen der Elternversammlung des Kindergartens am 22.09.2003 wurde von seiten der Eltern die Einführung einer sogenannten Blocköffnungszeit angeregt. Eine daraufhin im November 2003 durchgeführte Umfrage zur Ermittlung des vorhandenen Bedarfs ergab, dass 18 der befragten Erziehungsberechtigten der Wunsch nach der Einführung einer Blocköffnungszeit geäußert wurde. Die Blocköffnungszeit bietet den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einer längeren Betreuung im Kindergarten auch über 12.30 Uhr hinaus, ohne dass ein - wie bei der Übermittagbetreuung vorgeschrieben – zu- sätzlicher Elternbeitrag zu entrichten wäre oder warme Verpflegung zwingend vorgeschrieben wäre. Dabei wünschten 15 der genannten 18 Erziehungsberechtigten eine durchgehende Blocköffnung montags bis freitags, lediglich 3 Erziehungsberechtigte gaben einen Bedarf für einzelne Wochentage an. Vorlagen-Nr. 56/2004 Seite 2 Im Rahmen eines mit dem Kreisjugendamt geführten Gespräches wurde die Genehmigung eines entsprechenden Angebotes in Aussicht gestellt. Von seiten der Verwaltung wurden daher die notwendigen Schritte in die Wege geleitet; die Erweiterung des Betreuungsangebotes wurde ab dem 01.03.2004 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kinder im Kindergarten Scheven täglich von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr betreut. Eine Auswertung derAnwesenheitsliste ergab für den Zeitraum seit März 2004 folgendes Bild: Monat Durchschnittlich anwesende Kinder 13.00 Uhr durchschnittlich anwesende Kinder 13.30 Uhr März 2004 12,17 4,57 April 2004 12,73 4,40 Mai 2004 11,75 3,86 Durchschnitt 12,28 4,40 Wie man der obigen Tabelle entnehmen kann, wird das Angebot hinsichtlich einer Betreuung über 12.30 Uhr hinaus gut angenommen, da durchschnittlich mehr als 12 Kinder um 13.00 Uhr noch in der Einrichtung anwesend sind. Anders stellt sich die Situation jedoch um 13.30 Uhr dar. Zu diesem Zeitpunkt hat ein Großteil der Kinder die Einrichtung verlassen und durchschnittlich 4,40 Kinder werden noch in der Einrichtung betreut. Im Hinblick auf die einschlägigen Rechtsvorschriften muss hier die weitere Entwicklung beobachtet werden. Aufgrund der erst relativ kurzen Laufzeit des neuen Angebotes ist jedoch eine abschließende Bedarfsbeurteilung nicht möglich. Darüber hinaus bestehen von seiten der Verwaltung schon seit Einführung des neuen Angebotes Bedenken wegen einer nach dem Arbeitszeitgesetz unzulässigen Überschreitung der Arbeitszeit. Die vorgeschriebenen Pausenzeiten können in einer ein- gruppigen Einrichtung mit nur zwei Beschäftigten nicht eingehalten werden. Die Ver- waltung ist jedoch bemüht, nach Lösungsmöglichkeiten für diese Problematik zu suchen.